München
28.04.2020 - 13:54 Uhr

Söder stellt Öffnung der Gastronomie um Pfingsten in Aussicht

Die bayerische Staatsregierung gibt einen - wenn auch sehr vagen Zeithorizont für die Öffnung von Gasthäusern und Hotels. Ein neues Urteil zu Ladenöffnungen rückt Einkaufszentren in den Fokus.

Markus Söder (CSU) läuft mit Mundschutz. Das Bayerische Kabinett hat beschlossen, dass die im Freistaat geltenden Ausgangsbeschränkungen bis zum 10. Mai verlängert werden. Bild: Sven Hoppe/dpa
Markus Söder (CSU) läuft mit Mundschutz. Das Bayerische Kabinett hat beschlossen, dass die im Freistaat geltenden Ausgangsbeschränkungen bis zum 10. Mai verlängert werden.

Bayern verlängert die in der Coronakrise geltenden Ausgangsbeschränkungen um eine Woche bis zum 10. Mai. Das hat das Kabinett am Dienstag in München entschieden. "Der Ministerrat hat den Plänen des Gesundheitsministeriums, dass die Maßnahmen zunächst um eine Woche bis 10. Mai 2020 verlängert werden, zugestimmt", teilte die Staatskanzlei mit.

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Das bayerische Gastgewerbe kann auf Lockerungen der aktuellen Beschränkungen um Pfingsten herum hoffen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) stellte diesen Zeitraum am Dienstag in Aussicht. In Österreich gebe es den Plan, Mitte Mai die Gastronomie und Ende Mai die Hotellerie schrittweise zu öffnen, sagte er. Und Österreich sei Bayern in der Krise um etwa zwei Wochen voraus. Das decke sich mit den in der Regierung diskutierten Zeitachsen "um Ende Mai herum, um Pfingsten herum". Die genaueren Daten werde man noch festlegen.

Reaktion auf Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts

Die Branche selbst hatte dagegen mehrfach frühere Lockerungen gefordert. Auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte sich in der Vergangenheit ähnlich geäußert und immer wieder konkrete Zeitpläne gefordert. Jetzt sagte er, man müsse abhängig vom Infektionsgeschehen entscheiden.

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Mit der Erlaubnis, dass Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf diesen Wert reduzieren, seien "de facto 100 Prozent" des Handels wieder geöffnet, sagte Söder. Der Freistaat hatte damit auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs reagiert. Dieser hatte gerügt, dass große Geschäfte zunächst auch mit Verkleinerung nicht öffnen durften.

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) begrüßte dass die Landesregierung die Regelung dazu korrigiert habe. Zudem forderte er Perspektiven für anderen Branchen. "Im Event- und Cateringbereich, im Messe- und Veranstaltungsgeschäft ist derzeit überhaupt nicht absehbar, wann wieder mit Kunden und Gästen zu rechnen ist", sagte BIHK-Präsident Eberhard Sasse. "Der Staat muss hier aktiv werden, ansonsten drohen im hohen Maße Insolvenzen und Arbeitslosigkeit."

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Ausgenommen von den Ladenöffnungen sind derzeit noch Läden in Einkaufszentren - auch wenn sie kleiner als 800 Quadratmeter sind. Doch hier gibt es eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg, die dem Betreiber eines Geschäfts in einem Einkaufszentrum vorläufig erlaubt zu öffnen. Aiwanger sagte dazu am Dienstag, man müsse sich dieses Urteil zunächst ansehen.

Disziplinierter Umgang mit Maskenpflicht

Der Wirtschaftsminister sagte zudem, es habe ihn gefreut, wie diszipliniert die Menschen am Montag beim Einkaufen mit Maskenpflicht und Hygiene-Regeln umgegangen seien. Wirtschaft und Gesellschaft seien gefordert, den Punkt zu finden, den man verantworten könne und der trotzdem das System am laufen halte. Man könne nur dann weitere Branchen öffnen, wenn zusätzliche Infektionsgefahren vermieden werden könnten.

Bei der Auszahlung der Soforthilfen für Unternehmen sind laut Aiwanger inzwischen 1,2 Milliarden Euro vom Freistaat geflossen. Mehr als jeder zweite Antragssteller sei bedient worden. Allerdings habe man noch viele zehntausend Anträge, die geprüft werden müssten. Beispiele aus anderen Ländern, wo es zu Betrug gekommen war, zeigten, dass es wichtig sei, eine Balance zwischen Schnelligkeit und Sorgfalt zu finden.

Söder erwartet zweite Corona-Welle

Der Bayerische Ministerpräsident geht von einer zweiten Infektionswelle mit dem neuartigen Coronavirus aus. „Eine zweite Welle wird irgendwann kommen. Wann, weiß keiner“, sagte er am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts in München.

Darum sei es wichtig, weiter vorsichtig vorzugehen, um das Gesundheitssystem nicht zu überfordern und die Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus nicht vorschnell zu lockern. „Wer zu schnell rennt, wird stolpern“, sagte Söder.

Lockerungen für Demonstrationen

Das seit Wochen in Bayern geltende strikte Verbot von Demonstrationen wegen der Corona-Ansteckungsgefahr wird aufgehoben. Dies hat ebenfalls das Kabinett beschlossen. So sollen vor allem Demonstrationen im Freien unter bestimmten Voraussetzungen wieder zugelassen werden, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Versammlungen dürfen ab dem 4. Mai wieder mit maximal 50 Teilnehmern und Sicherheitsabständen von 1,5 Metern zwischen den Demonstranten stattfinden. Veranstalter dürfen maximal eine Versammlung pro Tag anmelden, die außerdem auf 60 Minuten beschränkt sein soll. Angesichts des anstehenden 1. Mai - wo traditionell viele Demonstrationen stattfinden - sollen die örtlichen Behörden nach Angaben des Innenministers schon vorher einen größeren Spielraum haben.

Seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen am 21. März waren Versammlungen im Freistaat nicht erlaubt beziehungsweise nur ausnahmsweise und unter ganz besonders strengen Auflagen gestattet.

Perspektive für Schulen

Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) will möglichst allen Schülern rasch wieder Unterricht in den Schulgebäuden ermöglichen. Die größte Herausforderung sei aktuell das Thema Familie, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). "Dort ist mit Abstand die wichtigste Arbeit zu leisten." Und dennoch werde es sehr schwierig sein, eine für alle optimale Lösung zu entwickeln, sagte Söder.

Es gebe zwar noch Abstimmungsbedarf, doch das Kabinett habe "als Zielvorstellung mal Pfingsten ins Auge" gefasst, sagte Piazolo. Möglichst alle Kinder und Jugendliche sollten dann - zumindest in eingeschränktem Umfang - wieder Unterricht vor Ort erhalten.

Dennoch: "Es wird auch bis zum Sommer keine Normalität an den Schulen geben, wie wir sie kennen", betonte Piazolo. Stattdessen werde es einen Dreiklang aus Präsenzunterricht in den Schulen, Lernen zu Hause und Notfallbetreuung geben.

Seit Montag lernen die Abschlussklassen auch wieder in den Klassenzimmern ihrer Schulen. Am 11. Mai folgen dann die Schüler, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen. Auch die Viertklässler sollten dann möglichst schon in ihre Schulen zurückkehren, sagte Piazolo.

Freistaat übernimmt auch Kosten der Mittagsbetreuung in Kitas

Neben den Gebühren für die geschlossenen Krippen, Kindertagesstätten und Horte wird der Freistaat vorübergehend auch die Kosten für Mittagsbetreuung und Tagespflege übernehmen. Eltern, die wegen des Betretungsverbots aufgrund der Corona-Pandemie die gebuchte Betreuung nicht in Anspruch nehmen könnten, würden so drei Monate lang finanziell entlastet.

Zudem machte Söder den Eltern vorsichtig Hoffnung: "Wenn es so ist, wie sich jetzt andeutet, dass die Kleinsten am wenigsten übertragen, dann sollten wir auch in der Reihenfolge der Öffnung die Kleinsten besonders im Blick haben." Jedem sei bewusst, dass man kleine Kinder intensiver betreuen müsse - für viele Eltern neben ihrer Arbeit eine große Belastung.

Die Staatsregierung und die Träger der Kindertagesbetreuung hatten sich schon vergangene Woche auf eine dreimonatige Beitragsentlastung für Krippen, Kitas und Horte verständigt. Diese Regelung wurde nun um Mittagsbetreuung, Nachmittagsbetreuung und Tagespflege erweitert, was die Kosten für den Freistaat auf rund 200 Millionen Euro steigen lässt. Dieser erstattet den Trägern die Elternbeiträge für April, Mai und Juni pauschal. Im Gegenzug müssen die Träger für diese Zeit auf die Elternbeiträge verzichten. Die davon profitierenden Eltern erhalten in der Zeit allerdings kein Krippengeld.

Gottesdienstbesuche ab 4. Mai wieder erlaubt

Die Staatsregierung hat Besuche von öffentlichen Gottesdiensten in Bayern ab dem 4. Mai wieder unter strengen Auflagen erlaubt. Das Kabinett sei zu der klaren Entscheidung gekommen, dass mit entsprechenden Maßgaben wieder Gottesdienste ermöglicht würden, sagte Innenminister Herrmann.

Das Kabinett beschloss eine entsprechende Lockerung der seit dem 21. März geltenden Ausgangsbeschränkungen im Freistaat für alle Glaubensgemeinschaften. Bei den Gottesdienstbesuchen müssen demnach allerdings viele Auflagen beachtet werden, damit die Ansteckungsgefahr vertretbar bleibt: Mundschutz, Mindestabstand von zwei Metern, Hygiene-Konzepte in den Kirchen und je nach Größe des Versammlungsortes auch Obergrenzen für Besucherzahlen.

 
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