Eigentlich ein kleines Delikt und kaum der Rede wert: Zwei 14-Jährige haben aus einem Geschäft frische Backwaren mitgehen lassen. Sie wurden erwischt und von der Polizei kontrolliert. Als die Beamten bei der Durchsuchung der Mädchen aber nicht nur das Diebesgut, das gerade mal einen Wert von 3,50 Euro hatte, sondern auch noch ein Pfefferspray entdeckten, hatte das Folgen. Denn dadurch wurde aus einem einfachen Ladendiebstahl ein Diebstahl mit Waffen.
Und das kann sich rein rechtlich ziemlich auswirken. Während bei einem "normalen" Diebstahl laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe droht, sieht es beim "Diebstahl mit Waffen" schon anders aus. Hier kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren (in minder schweren Fällen von drei Monaten bis fünf Jahren) verhängen. Ob bei den gerade strafmündig gewordenen Mädchen hart durchgegriffen wird, muss letztlich die Justiz entscheiden.
Zugetragen hat sich der Fall laut Polizei am Montag, 2. Dezember, gegen 13.10 Uhr in einem Discounter in der Dieselstraße in Sulzbach-Rosenberg. Die Mädchen hatten die Backwaren in einen Rucksack gesteckt und an der Kasse lediglich ein Gebäckstück bezahlt. Der Marktleiter war aber aufmerksam, hielt die zwei 14-Jährigen auf und verständigte die Polizei.
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