(ge) Bisher galten einige verschiedene Regeln in diesem Bereich. Mal war es ein kombinierter Fuß- und Radweg mit Trennungsstrich und Benutzungspflicht, mal ein Fußgängerweg, auf dem Radfahren erlaubt war. Vor über einem Jahr nun erließ die Untere Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt eine verkehrsrechtliche Anordnung. Vorausgegangen war ein Ortstermin gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt, der Polizei und der örtlichen Verkehrsbehörde bei der Stadt.
Anordnung in Kraft
Darüber berichtete Bauoberrat Stefan Noll nun auf Anfrage dem Stadtrat. Er stellte die Anordnung vor und zitierte auch den Kernsatz: "Der Radverkehr mit dem Ziel Hofgartenstraße hat künftig die Fahrbahn zu benutzen. Die bisherige Regelung (...) erlaubt die Nutzung des Gehweges. Diese Nutzung kann seitens der Unteren Verkehrsbehörde nicht mehr toleriert werden." Bei der Entscheidung seien die Interessen von Fußgängern, Autofahrern und Radfahrern abgewogen worden. Radfahrer im Gehwegbereich verunsicherten und gefährdeteten viele Fußgänger, heißt es in der Begründung der Anordnung. Außerdem sei der Gehsteig in der Hofgartenstraße maximal zwei Meter breit, es gelte aber ein Mindestmaß von 2,50 Meter für kombinierte Nutzung.
Die Behörde zieht daraus das klare Fazit: "Auch wenn die Interessen des Radverkehrs eine Mitnutzung gegebenenfalls notwendig machen, erscheint dies im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht vertretbar." Das übermittelte Noll den Stadträten, vergaß aber auch die Ausnahmen nicht: Kinder bis acht Jahren müssen, Kinder bis zehn Jahre dürfen den Gehsteig zum Radfahren benutzen - samt Begleitperson. Die Geschwindigkeit sollte dabei allerdings zwischen 4 und 7 Kilometern pro Stunde liegen, "also so schnell wie jemand sein Fahrrad schiebt."
Kompromiss gesucht
Die Stadträte hatten einige Rückfragen, und Gaby Mutzbauer (Grüne) erinnerte daran, dass auch die Krötensee-Schüler nun auf dieser mit Schwerverkehr belasteten Bundesstraße fahren müssten. Sie regte eine Trennung von Radfahrern links und Fußgängern rechts von der Fahrbahn an, was Noll aber als nicht machbar einstufte. Ebenso erteilte er dem Vorschlag von Thomas Steiner, die Gehsteige auf Kosten der Fahrbahn zu verbreitern, eine Absage. Bürgermeister Michael Göth versicherte, er werde sich für eine gemeinsame Besprechung mit der Unteren Verkehrsbehörde einsetzen - vielleicht könne doch noch ein Kompromiss erreicht oder eine Ausnahmeregelung getroffen werden.
Einige weitere Vorhaben des Staatlichen Bauamtes im Bereich Sulzbach-Rosenberg stellte Bauoberrat Stefan Noll im Stadtrat vor.
Fahrbahnerneuerung auf der B 14 zwischen Feuerwehrhaus Bayreuther Straße und Meister-Kreuzung mit Vollsperrung samt Umleitung Freitag bis Sonntag, 14. bis 16. September.
Storg-Kreuzung: Angleichung der Rechtsabbiegespur aus Richtung Hahnbach zur Innenstadt im rechten Winkel zur Rosenberger Straße samt neuer Ampelanlage.
Radweg nach Kauerhof nördlich entlang der B 14 und B 85 Richtung Prangershof bis zur Einfahrt ist in Planung.
Knoten Kauerhof: Einfahrt Wulfen und Abbiegespuren ins Gewerbegebiet Kempfenhof samt Querungshilfen ebenfalls in Planung, Ampel-Regelung denkbar.
Dreistreifiger Ausbau B 85 von Einfädelspur Höhe BePo Richtung Amberg bis zur Brücke am Wolfsgraben in Planung. (ge)
Schön, dass alles nach bestehenden Vorschriften ausgeführt wird. Aber mal ehrlich, sinnvoll ist das nicht wirklich. Wenn man das Aufkommen an Fußgängern und Radfahrern den Tag über beobachtet stellt man fest, dass außer zu Schulanfang- und Endzeiten nichts los ist. Regelrecht leere Gehsteige. Und gab’s in der Vergangenheit wirklich Probleme? Wohl eher nicht. Schaut man sich aber das Verkehrsaufkommen auf der Straße an, da sieht es schon anders aus. Dort herrscht nicht nur erheblicher Pkw Verkehr, sondern auch starker Schwerlastverkehr. Radfahrer auf der Straße sind da wirklich hinderlich und stark gefährdet. Bei dieser verkehrstechnischen Lösung ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein(e) Radler(in) auf der Straße unter die Räder kommt.
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