Der Nutzen ist klar und die Angebote sind attraktiv: Balkonkraftwerke erleben derzeit einen Boom, der in erster Linie dem sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz geschuldet ist. Und mehr noch, denn der Käufer dieser Solarmodule kann hier so auf relativ einfache und kostenmäßig überschaubare Weise seinen persönlichen Beitrag zur Energiewende leisten.
Das haben längst auch verschiedene Kommunen erkannt, die mit entsprechenden Förderprogrammen die Anschaffung von Balkon-Solaranlagen unterstützen und forcieren wollen. Nach Amberg, Hirschau, Vilseck und dem Landkreis Amberg-Sulzbach reiht sich auch die Stadt Sulzbach-Rosenberg mit einem vom Stadtrat in der Aprilsitzung einstimmig verabschiedeten Förderprogramm für Balkonkraftwerke ein.
Kommunen helfen
Wie Andreas Eckl, Stadtkämmerer und Leiter des Finanzreferats, gegenüber Oberpfalz-Medien informierte, sei der Gesamtförderbetrag dieser Förderrichtlinie wegen zahlreicher Nachfragen durch Bürger der Herzogstadt auf 10 000 Euro festgesetzt worden. Demnach werden Balkonkraftwerke, die den aktuellen Richtlinien entsprechen und im Zeitraum von 15. Mai bis 31. Dezember 2023 gekauft werden, mit 100 Euro bezuschusst. Die Vergabe der Zuschüsse erfolge in der Reihenfolge der Antragseingänge.
„Für die Antragssteller ist es enorm wichtig, dass die Anlagen erst ab 15. Mai gekauft werden können. Dem unterschriebenen Zuschussantrag ist die Rechnungskopie des Balkonkraftwerks, der Nachweis über die Zahlung, die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber sowie die Registrierung beim Marktstammdatenregister beizufügen“, unterstreicht Eckl die unverzichtbaren Kriterien. Der Förderantrag könne dabei an die postalische Adresse Stadt Sulzbach-Rosenberg, Stadtkämmerei, Luitpoldplatz 25, 92237 Sulzbach-Rosenberg oder per E-Mail: balkon-pv[at]sulzbach-rosenberg[dot]de versandt werden.
Auch für Denkmäler
Wie Martin Kunert für die Fraktion von SURO2030 dazu anregte, solle zeitnah eine Richtlinie für die möglichen Standorte von Balkonkraftwerken in den Sanierungsgebieten mit Ensembleschutz bzw. bei Einzeldenkmälern definiert werden, um auch den Bewohnern der Altstadt in Sulzbach und im Ortskern von Rosenberg die beschriebene Förderung zu ermöglichen.
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