Eine Streife der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg fuhr am Sonntagnachmittag, 16. April, bei einem 60-jährigen Landkreisbewohner vor, um die Kennzeichen seines Pkw zu entstempeln. Der Fahrzeughalter hatte laut Angaben der Ordnungshüter ausstehende Gebühren nicht beglichen und deshalb wurde eine Zwangsentstempelung durch die zuständige Zulassungsstelle angeordnet.
Als die Polizisten auf den Mann trafen, zeigte der sich nicht gerade von seiner charmantesten Seite und benahm sich völlig unter der Gürtellinie. Gänzlich uneinsichtig und sehr aufbrausend fluchte er laut schreiend herum. Nachdem die Kennzeichen entstempelt und die Zulassungspapiere sichergestellt waren, verabschiedete er sich zur Krönung seines niveaulosen Verhaltens mit dem Mittelfinger, den er den Beamten mehrmals entgegenstreckte.
Wie es im Pressebericht der Inspektion weiter heißt, wurde nun gegen den 60-Jährigen ein Strafverfahren wegen Beleidigung eingeleitet, der nicht nur sein Auto im Straßenverkehr nicht mehr führen darf, sondern zusätzlich mit einer empfindlichen Geldstrafe wegen Beleidigung des Polizisten rechnen muss.













Hallo.
Bitte ändert eure Überschrift und den letzten Absatz.
Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein eigener Tatbestand. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Es handelt sich also um eine „gewöhnliche“ Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB)
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