Bürgermeister Johann Burger ist bitter enttäuscht. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen unternimmt weitere Schritte, um den Bau des Süd-Ost-Links durch Themenreuth rechtlich abzusichern. Ab Freitag, 14. August, gilt eine Veränderungssperre für die sechs Flurstücknummern 547, 550, 553, 585, 597 und 598 in der Gemarkung Großensees. Hintergrund des Verfahrens: Es soll verhindert werden, dass die ins Auge gefasste Trasse durch den Ort während des Verfahrens bebaut wird.
Halle bereits genehmigt
Der Süd-Ost-Link soll in der Gemeinde Leonberg durch Themenreuth verlaufen. Besonders pikant an der Veränderungssperre ist die Tatsache, dass sie auch ein Grundstück betrifft, auf dem das Landratsamt bereits einen Bau genehmigt hat. Demnächst will Max Zintl dort eine etwa 100 Meter lange und 12 Meter breite Maschinenhalle errichten. "Im Herbst werden wir mit dem Bau beginnen", verrät Zintl. Er hat sogar noch weitergehende Pläne. Er möchte mit Josef Malzer am Ortsrand von Themenreuth einen Solarpark verwirklichen, über den der Gemeinderat bereits beraten hat.
Zudem sind von der Sperre Grundstücke betroffen, für die der Gemeinderat eine Ausweisung als Baugebiet in die Wege geleitet hat. "Wir haben junge Leute, die sich hier niederlassen wollen", sagt der Rathauschef. Er will, dass die Trasse nach Norden verschoben wird. Er möchte, dass der Süd-Ost-Link einen Schwenk um Themenreuth herum macht, um die Entwicklung des kleinen Ortes nicht zu behindern. Technisch sei das durchaus machbar, auch wenn dabei zwei Mal die Wondreb gekreuzt werden müsse. "Aber die Wondreb ist kein Fluss, sondern ein Bach", so der Bürgermeister.
Probebohrungen durchgeführt
Der Gemeindechef war bis Mittwochmorgen guter Dinge, dass die Proteste erfolgreich sein könnten. Genährt wurde diese Hoffnung von einem Ortstermin mit Vertretern der Bundesnetzagentur, der Tennet, des Gemeinderats und der Einwohner von Themenreuth, der vor ein paar Wochen stattfand. Die Gespräche seien in angenehmer, konstruktiver Atmosphäre verlaufen, berichtet Burger. Er sei deshalb optimistisch gewesen, dass den Wünschen der Gemeinde Rechnung getragen werde, zumal auch die aufgezeigte Alternativstrecke im bereits festgelegten Planungskorridor liege. Danach habe es wegen der Unterquerung der Wondreb sogar Probebohrungen gegeben.
Mit einer Veränderungssperre hatte Burger deshalb nicht gerechnet. Er gibt sich weiter kämpferisch und will das Thema so bald wie möglich erneut im Gemeinderat behandeln. Es gehe hier auch um Entschädigungsforderungen, zum Beispiel für die Planung des Baugebiets. Eine Gleichstromtrasse durch den Ort sei zudem wegen der dort verlegten Versorgungsleitungen der Gemeinde problematisch. Mehrkosten bei Reparatur- oder Austauscharbeiten seien vorprogrammiert. "Wer kommt später dafür auf?"
Was steckt hinter der Veränderungssperre?
Grundlage für die Veränderungssperre ist Paragraph 16 im Netzausbaubeschleunigungsgesetz: Demnach kann die Bundesnetzagentur für Abschnitte Veränderungssperren erlassen, soweit für diese Leitungen ein vordringlicher Bedarf im Sinne des Bundesbedarfs festgestellt wird und wenn anderenfalls die Möglichkeit besteht, dass die Trassierung der darin zu verwirklichenden Leitung erheblich erschwert wird. Die Veränderungssperre bewirkt:
- dass keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden dürfen, die einer Verwirklichung der Stromleitung entgegenstehen
- dass keine sonstigen erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grundstück durchgeführt werden dürfen.
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