Theuern bei Kümmersbruck
20.01.2026 - 13:57 Uhr

Führerschein-Umtausch: Direktversand spart Zeit

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach empfiehlt den Direktversand beim Führerschein-Umtausch, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Bis 2033 müssen alle Führerscheine in der EU einheitlich sein.

Alle alten Führerscheine sollen bis 2033 aus dem Verkehr gezogen werden. Dann gilt EU-weit das fälschungssicherere Scheckkartenformat. Archivbild: as
Alle alten Führerscheine sollen bis 2033 aus dem Verkehr gezogen werden. Dann gilt EU-weit das fälschungssicherere Scheckkartenformat.

Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sein. Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden. Ärztliche Untersuchungen sind hierfür nicht notwendig. Zuständig für im Landkreis Amberg-Sulzbach gemeldete Bürger ist die Führerscheinstelle des Landratsamtes. Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage und des Personalmangels kommt es zu längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe. Um Wartezeiten zu vermeiden, werden eine frühzeitige Antragstellung sowie insbesondere der Direktversand des neuen Führerscheins empfohlen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts.

Für den Umtausch sind der Führerscheinstelle folgende Dokumente vorzulegen: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Die Gebühr beträgt 38 Euro inklusive Direktversand. Bei Antragstellung per Post oder Einwurf in den Briefkasten braucht es einen vollständig ausgefüllten und zweimal unterschriebenen Antrag. Das dafür notwendige Formular steht auf der Homepage des Landratsamtes unter zum Abruf bereit.

Wer sein neues Fahrerlaubnisdokument persönlich in der Führerscheinstelle abholen möchte, muss derzeit ebenfalls mit längeren Wartezeiten rechnen, meldet das Landratsamt. Schneller geht es laut Pressemitteilung per Direktversand. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben. In diesem Falle ist weder die Anwesenheit zu Hause noch der Gang zur Behörde erforderlich. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Fahrberechtigung auch dann bestehen bleibt, wenn der Führerschein im Original abgegeben wird. Bei Polizeikontrollen kann das Dokument nachgereicht werden oder die Polizei hält Rücksprache mit der Behörde. Der alte Kartenführerschein wird nach Bearbeitung unverzüglich zurückgesandt. Bis der neue Kartenführerschein angekommen ist, werden Auslandsfahrten mit einem nachträglich befristeten Kartenführerschein nicht empfohlen.

Wird der Antrag per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten gestellt, kann der Direktversand des neuen Kartenführerscheins bereits im Antragsformular ausgewählt werden. Dem Antrag sind das ausgefüllte Antragsformular, der Führerschein im Original, eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments sowie ein biometrisches Passbild beizufügen. Bei persönlicher Vorsprache ist hingegen ein gültiges Ausweisdokument im Original vorzulegen.

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre lang gültig und müssen danach erneuert werden. Führerscheindokumente, die zwischen 1999 bis 2001 ausgestellt worden sind, sind ab dem 20. Januar 2026 ungültig. Des Weiteren gilt:

  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Wer die Frist verpasst, kann bei einer Polizeikontrolle mit einem Verwarngeld belangt werden.

Diese Meldung basiert auf einer Pressemitteilung des Landratsamts Amberg-Sulzbach und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.

 
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