Vor dem Amtsgericht Tirschenreuth musste sich ein Angeklagter wegen Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung in zwei Fällen und vorsätzlichen Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung in drei Fällen verantworten.
Staatsanwältin Vera Höcht erklärte, dass der 29-Jährige im März 2020 in einem Mehrfamilienhaus mit dem Fuß gegen eine Wohnungstür getreten habe, wodurch diese beschädigt worden sei. Daraufhin sei er von einem Bewohner gebeten worden, das Haus zu verlassen. Statt der Aufforderung nachzukommen habe er dem Mann gedroht, dass er ihn abstechen und niederbrennen werde.
Bedrohlich zugegangen
Weiterhin sei der Angeklagte, ebenfalls im März, mehrere Male mit einem Mofa-Roller gefahren, an dem noch ein Kennzeichen aus dem Jahr 2019 befestigt war und dementsprechend keine Haftpflichtversicherung bestand. Und dann war da noch die Geschichte, als er seiner Nachbarin im Treppenhaus den Weg versperrt hatte. Der Frau sei nichts anderes übrig geblieben, als bei einem weiteren Nachbarn zu klingeln. Als dieser seine Tür geöffnet habe, sei der Angeklagte bedrohlich auf den Mann zugekommen und habe seinen Fuß in den Eingangsbereich gestellt. Als er den Nachbarn daran gehindert habe, die Tür zu schließen, sei ein Sachschaden von 500 Euro entstanden.
Noch bevor der Angeklagte eine Aussage machen konnte, bat Verteidiger Tobias Kunze um ein Rechtsgespräch unter Anwälten und Richter. Darauf folgte ein separates Gespräch zwischen ihm und dem Angeklagten.
Verhandlung wird ausgesetzt
Im Fokus stand die Cannabis-Sucht des 29-Jährigen. "Als erstes müssen sie ihr Drogenproblem in den Griff bekommen. Nur eine stationäre Langzeittherapie ist eine Möglichkeit", erklärt Richter Thomas Weiß. "Sie müssten mitmachen und sind dann eingeschränkt in der Freiheit", betont er. Da der Angeklagte sich willig zeigte, beschloss der Richter, die Hauptverhandlung auszusetzen. Ein Rechtsmediziner soll ein Gutachten über den Beschuldigten erstellen. Erst im Anschluss wird die Verhandlung fortgesetzt.















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