Der Mann aus dem Landkreis Tirschenreuth hatte damit keinen Erfolg. In der Berufungsverhandlung am Landgericht Weiden verwarf Vorsitzender Richter Reinhold Ströhle die Berufung und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil. Dies erklärt Josef Weidensteiner, Vizepräsident des Landgerichts Weiden, auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien.
Auf frischer Tat ertappt
Das Schöffengericht war bei der Verhandlung im März überzeugt, dass der Gastwirt im August 2017 zwei Mal in dieselbe Wohnung im Landkreis Tirschenreuth eingebrochen war (wir berichteten). Im ersten Fall wurde Schmuck im Wert von etwa 22 000 Euro mitgenommen. Beim zweiten Mal wurde der Angeklagte auf frischer Tat ertappt. Nachdem die Polizei das Haus umstellt hatte, floh er durch ein Fenster. Er ließ die Beute - Silberbesteck und Münzen im Wert von 6 287 Euro - in einer Sporttasche zurück. Bei der Festnahme hatte er ein Brecheisen dabei, trug noch eine Mützenmaske und Handschuhe. Richter Thomas Weiß sprach damals nach dreistündiger Verhandlung von einem "deutlichen Zeichen, um den Privatbereich zu schützen". Er verurteilte den Gastwirt zu drei Jahren und drei Monaten Haft.
Erneute Beweisaufnahme
Vizepräsident Weidensteiner verweist darauf, dass bei dem Berufungsverfahren im Juni "eine erneute Beweisaufnahme stattgefunden hat". Der Grund: Der 54-Jährige hatte von den zwei Wohnungseinbrüchen, die ihm zu Last gelegt werden, nur einen eingeräumt. Daher plädierte der Anwalt, wie schon in der ersten Instanz, auf ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung für seinen Mandanten. Richter Ströhle bestätigte allerdings die Verurteilung zu drei Jahren und drei Monaten Haft.
Auch nach der Berufungsverhandlung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte Revision angekündigt hat. Diese muss innerhalb eines Monats von seinem Anwalt eingereicht werden. Danach werden die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt. Deren Richter prüfen das Urteil nur noch auf Rechtsfehler. Darunter fallen die Einhaltung der Verfahrensvorschriften und ob der festgestellte Sachverhalt den Schuldspruch trägt. Wird die Revision verworfen, ist das Urteil rechtskräftig. Falls die Revision Erfolg hat, kommt es zur Rückverweisung an ein Landgericht.





















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