Ursensollen
25.07.2023 - 11:38 Uhr

Monteur randaliert in Ursensollen und flüchtet verletzt in Maisfeld

Kein Rockstar, sondern ein Monteur hat am Montag in einer Pension bei Ursensollen die Einrichtung zerlegt. Danach flüchtete der Betrunkene verletzt und nur mit Unterhose bekleidet in ein Maisfeld. Die Feuerwehr suchte ihn mit einer Drohne.

Eine Drohne der Feuerwehr Kümmersbruck wurde am späten Montagabend bei Ursensollen eingesetzt, um einen verletzten und halbnackten Betrunkenen in einem Maisfeld zu finden. Symbolbild: Wolfgang Steinbacher
Eine Drohne der Feuerwehr Kümmersbruck wurde am späten Montagabend bei Ursensollen eingesetzt, um einen verletzten und halbnackten Betrunkenen in einem Maisfeld zu finden.

Ein alkoholisierter 36-jähriger Monteur hat am Montag, 24. Juli, gegen 23.30 Uhr in einer Pension im Gemeindebereich von Ursensollen randaliert. Zunächst beschädigte der Mann Teile der Einrichtung und warf diese um sich, heißt es im Pressebericht der Polizeiinspektion Amberg. Im Außenbereich machte sich der Handwerker dann an einem Gartenzaun zu schaffen und beschädigte diesen.

Vermutlich durch eine gebrochene Glasscheibe zog sich der 36-Jährige mehrere stark blutende Schnittverletzungen zu, weshalb ein Rettungswagen gerufen wurde. Beim Eintreffen der Sanitäter lief der behandlungsbedürftige und alkoholisierte Mann, der nur mit einer Unterhose bekleidet war, jedoch in ein angrenzendes Maisfeld. Aufgrund der Verletzungen und des Allgemeinzustandes des Flüchtenden wurde durch Polizeikräfte eine Drohne der Feuerwehr Kümmersbruck zum Auffinden des Mannes hinzugezogen. Diese konnte den Betrunkenen im Maisfeld aufspüren.

Polizeikräfte aus Sulzbach-Rosenberg nahmen den Mann anschließend in Gewahrsam. Hiergegen wehrte sich der 36-Jährige körperlich und beleidigte die eingesetzten Beamten. Aufgrund der erheblichen Alkoholisierung von über 2,30 Promille wurde der Randalierer nach einer ärztlichen Behandlung in eine Ausnüchterungszelle gesteckt. Ihn erwarten nun neben einer zivilrechtlichen Forderung (Sachschaden 1000 Euro) gleich mehrere Strafanzeigen nach dem Strafgesetzbuch.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.