Einhellig befürwortet hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung den Entwurf einer Vereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Stadt Waldsassen und dem Polizeipräsidium Oberpfalz. Damit wurde die 1993 fixierte Zusammenarbeit aktualisiert.
Die noch mit Schreibmaschine geschriebene und von dem damaligen Inspektionsleiter Hans Haberkorn und dem ehemaligen Bürgermeister Hans Schraml unterzeichnete Vereinbarung lag den Unterlagen zur jüngsten Sitzung bei. In dem Dokument werden etwa die Tätigkeitsbereiche und die zeitlichen Zuständigkeiten geregelt. Nun aber seien die damals vereinbarten Inhalte nicht mehr zeitgemäß; deshalb sei eine neue Version erforderliche geworden, wie die Verwaltung mitteilt.
Märkte und Veranstaltungen
Seitens der Verkehrsüberwacher wird – abweichend vom Entwurf – eine Überwachung durch die Stadt an den Wochenenden gewünscht. Denn bei Märkten oder bei Veranstaltungen im Kunsthaus und im Jugendheim sei eine Überwachung durch die kommunalen Kräfte auch am Wochenende nötig, hieß es in der Vorlage.
Zuerst war wie bisher eine Überwachung des ruhenden Verkehrs werktags (8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 22 Uhr) und am Samstagvormittag (8 bis 13 Uhr) vorgesehen; der Entwurf sah eine Überwachung des ruhenden Verkehrs lediglich an den Wochentagen vor. Künftig sollen die Verkehrsüberwacher auch sonntags unterwegs sein.
Immer wieder sonntags
"Muss man am Sonntag kontrollieren?", wandte Karlheinz Hoyer ein, worauf Bürgermeister Bernd Sommer antwortete: "Wenn die Waldsassener versprechen, dass sie sich an die Regeln halten, dann ,Nein‘." Der Zeitraum für die Sonntags-Kontrollen wurde in der Sitzung noch nicht festgelegt. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die entsprechenden Änderungen im Entwurf durchzuführen.
"Muss man am Sonntag kontrollieren?"
Außerhalb der festgelegten Zeiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs Aufgabe der Polizei. Zusätzlich gilt generell laut Vereinbarung, dass die Polizei unabhängig von den Dienstzeiten der kommunalen Kräfte jederzeit Verwarnungen und Strafzettel verteilen können. Die Streifen hätten das Recht, aber keine Pflicht zur Überwachung, hieß es dazu im Stadtrat.
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