Weiden in der Oberpfalz
01.08.2023 - 16:32 Uhr
OnetzPlus

Bayern erleichtert Fischotter-Jagd – Umwelthilfe will klagen

Um die Teichwirtschaft zu schützen, ist es in Teilen Ostbayerns nun leichter möglich, Fischotter zu jagen. 32 Tiere dürfen getötet werden. Naturschützer wollen dagegen klagen.

Fischotter sollen in Ostbayern nun leichter bejagt werden können. Symbolbild: Christian Charisius
Fischotter sollen in Ostbayern nun leichter bejagt werden können.

Die Teichwirtschaft beklagt immense Schäden, Naturschützer kämpfen für den Schutz des Tieres: Nun greift in Bayern eine neue Verordnung, die es in Ostbayern einfacher macht, Fischotter zu erlegen. Kritik daran kommt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die eine Klage ankündigte. "Der Abschuss des Fischotters ist für die Teichwirtschaft nicht hilfreich, ein Desaster für den Artenschutz und rechtswidrig. Deshalb werden wir gerichtlich dagegen vorgehen", teilte Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner mit. "Statt eine Ausrottungsmaschinerie gegen streng geschützte heimische Wildtiere in Gang zu setzen, braucht es an Fischteichen nachhaltige Lösungen wie Zäune, Ablenkteiche und gesunde Gewässerlandschaften im Umfeld."

In allen Landkreisen Niederbayerns und der Oberpfalz mit Ausnahme von Neumarkt können vom 1. August an Fischotter ohne einzelne Ausnahmegenehmigung entnommen werden. Ausgenommen sind aber bestimmte Schutzgebiete - wie FFH-Gebiete mit Schutzgut Fischotter, Naturschutzgebiete und Nationalparks. "Wir stehen mit dieser Entscheidung den Betrieben in diesen seit Jahrhunderten von der Teichwirtschaft besonders geprägten Regionen zur Seite. Wir mussten dort handeln, wo die Teichwirtschaft mittlerweile bedrohter ist als der Fischotter", sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU).

Vorherige Gewichtsüberprüfung

Laut Angaben der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) darf die Jagd auf den Fischotter nun ganzjährig ausgeübt werden. "Vom 1. Februar bis zum 30. November allerdings dürfen Fischotter nicht ohne vorherige Gewichtsüberprüfung getötet werden, sondern zunächst nur lebend gefangen und anschließend nur dann getötet werden, wenn sie ein Gewicht von weniger als 4 kg oder mehr als 8 kg aufweisen; andernfalls sind sie am Fangort umgehend und unversehrt wieder freizulassen", teilt das LfL mit. Vom 1. Dezember bis zum 31. Januar dagegen dürfen Fischotter ohne vorherige Gewichtsüberprüfung getötet werden. Die Landesanstalt gibt außerdem jährlich eine Höchstzahl von Fischottern bekannt, die getötet werden dürfen. "Es besteht die Pflicht, sich vor der Entnahme tagesaktuell zu informieren, ob das Kontingent aufgebraucht ist oder nicht", erklärt das LfL. Für alle Landkreise Niederbayerns und der Oberpfalz mit Ausnahme von Neumarkt besteht das aktuelle Kontingent aus 32 Tieren, die entnommen werden dürfen. Das teilte das LfL am Dienstag mit.

Niemand wolle den Fischotter ausrotten, aber es gehe darum, die Teichwirtschaft zu erhalten. "Denn immer mehr Teichwirtinnen und Teichwirte sind zermürbt und geben auf. Dabei haben gerade sie mit ihrer Arbeit diese für die Biodiversität und Artenvielfalt wichtigen Lebensräume geschaffen." Die Schäden, die der Fischotter in der Teichwirtschaft verursacht, haben sich nach Ministeriumsangaben seit 2016 fast verzehnfacht. Alleine in den vergangenen beiden Jahren hätten 600 von 10 000 Betrieben aufgegeben.

Es sei wichtig, mit der Situation sachlich und pragmatisch umzugehen, teilte der Naturschutzverband LBV mit. "Denn der Fischotter gehört genauso zu Bayerns faszinierender Natur wie die Teichwirtschaft zur Kultur", sagte Geschäftsführer Helmut Beran. "Wir lehnen die gesamte Verordnung ab, weil eine wissenschaftliche Begleitung fehlt. Diese würde Erkenntnisse liefern, wie sich eine Entnahme auf den Erhaltungszustand der Populationen auswirkt und ob sie als Schadensminimierung wirksam ist." Stattdessen müsse der bereits bestehende Fischotter-Managementplan aktualisiert werden. Der Verein "Aktion Fischotterschutz" bezweifelt, dass es sich tatsächlich auf den Fischotter zurückführen lässt, wenn Teichwirte aufgeben: "Eine Weltwirtschaftskrise mit historisch hoher Inflation, eine Pandemie mit noch immer nicht absehbaren Folgen und Konkurrenz durch billige Fischimporte sind ebenfalls einige der komplexen Probleme, die die Teichwirtschaft belasten."

Dem Bestand auf der Spur

Aus dem Landwirtschaftsministerium heißt es: "Die maßvolle Entnahme zur Abwendung ernster fischwirtschaftlicher Schäden wird weder die Art selbst noch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands des Fischotters in Deutschland beeinträchtigen." Derzeit laufen nach Ministeriumsangaben wissenschaftliche Untersuchungen zum Fischotterbestand in ganz Bayern. Die Erkenntnisse sollen dann Grundlage sein, ob die Verordnung auf weitere Landkreise ausgeweitet wird. Auch in Ober- und Mittelfranken gibt es zahlreiche Fischteiche.

Bis Ende 2023 gebe es eine solidere Schätzung des Bestandes der Fischotter. Das kündigte Annette Freibauer im November auf einer Podiumsdiskussion zu dem Thema in Weiden an. Freibauer ist Leiterin des Instituts für Agrarökologie und Biologischen Landbau in der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Sie betonte: "Das Nächste, was wir machen, muss wasserdicht sein."

Denn das Thema Fischotter hat die Justiz in Bayern bereits mehrmals beschäftigt. Im Mai hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verkündet: Eine per Ausnahmegenehmigung gestattete Tötung von Fischottern an Oberpfälzer Fischteichen verstößt gegen geltendes Recht. Die Regierung der Oberpfalz hatte im März 2020 für drei Standorte in den Landkreisen Tirschenreuth, Schwandorf und Cham die Erlaubnis gegeben, jeweils bis zu zwei männliche Fischotter zu fangen und zu töten. (Mit Material der dpa)

OnetzPlus
Weiden in der Oberpfalz01.08.2023
Hintergrund:

Prüfschritte und Entnahmevoraussetzungen

  • Liegt die Teichanlage in der Gebietskulisse Fischotterentnahme?
  • Liegt die Teichanlage in einem Schutzgebiet?
  • Gibt es die Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung?
  • Dient die Teichanlage der Produktion von Fischen?
  • Sind Fischotter dokumentiert?
  • Liegt ein ernster fischereiwirtschaftlicher Schaden vor?
  • Ist ein Zaunbau tatsächlich rechtlich, faktisch oder wirtschaftlich nicht umsetzbar?
  • Werden die jagdrechtlichen Vorgaben eingehalten?

Quelle: Landesanstalt für Landwirtschaft

Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.