Der Spruch des Schöffengerichts bedeutet für den 48-Jährigen auch das Aus für seinen Beamtenstatus. Bei der Kontrolle einer Tschechin im Mai vergangenen Jahres, die auf einem Forst- und Landwirtschaftsweg eine Autobahnbaustelle umfahren hatte, hatte der Polizeibeamte mit einem Kollegen zwei Elektroschocker und einen Schlagstock in ihrem Auto gefunden.
Nachdem er der jungen Frau gesagt hatte, dies würde 500 bis 600 Euro Strafe kosten, deutete er ihr an, dass man dies auch anders aus der Welt schaffen könne. Man könne sich später treffen. Dazu führte er eindeutige Onanierbewegungen vor ihrem Gesicht aus. Nachdem sich die Frau weigerte, auf das Angebot einzugehen und sagte, sie wolle zahlen, machte ihr der Beamte ein weiteres Angebot. Sie solle ihm „alles zeigen“. Daraufhin zog die 25-Jährige ihr Strickkleid bis über die Brüste hoch. Ihren Schlüpfer schob sie beiseite, so dass der Mann ihren Intimbereich sehen konnte. Daraufhin ließen die Ordungshüter die Frau weiterfahren. Die drei gefährlichen und verbotenen Gegenstände beschlagnahmten sie, lieferten sie aber nicht bei ihrer Dienststelle im westlichen Landkreis Neustadt/WN ab. Sie fertigten auch kein Protokoll an.
Vor Richter Hubert Windisch hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger Werner Buckenleib ein Geständnis abgelegt. Nach dem Urteil hatte er sich jedoch mit ihm überworfen. Nun ging es mit Rechtsanwalt Rouven Colbatz in die Berufung. Dieser hatte jedoch erst vor wenigen Tagen von seinem neuen Mandat erfahren und die Prozessakten erhalten. Deshalb bestand er auf Verschiebung der Verhandlung, um sich vorbereiten zu können. Staatsanwaltschafts- Gruppenleiter Peter Frischholz stellte fest, dass er keine Möglichkeit sehe, „unter ein Jahr“ zu kommen. Zu sehr habe das Verhalten des Beamten das Ansehen der Polizei beschädigt. „Eine wehrlose, ausländische Frau“ sei bedrängt worden, so Frischholz. „Er hat Handverkehr verlangt im Gegenzug dazu, dienstliche Handlungen zu unterlassen.“
Vorsitzender Richter Reinhold Ströhle gab schließlich dem Wunsch Colbatz nach und vertagte die Verhandlung auf Montag, 18. Mai, 9 Uhr. Zu bedenken gab er dem Angeklagten bis dahin, dass in solch einem Fall eine „Bewährung“ nicht selbstverständlich sei. Verschärfend könne noch hinzu kommen, dass er sich der Unterschlagung der beschlagnahmten Gegenstände schuldig gemacht habe, die sexuelle Nötigung und dass er als „Waffenträger“ gehandelt habe – Mindeststrafe: drei Jahre.















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.