Noch immer ist kein Schlussstrich unter die Affäre gezogen. Im Oktober 2018 fuhr im beschaulichen Köglitz bei Kemnath eine Pferdenärrin (damals 36) ihre vermeintliche Rivalin um. Sie nahm die gleichaltrige Frau, die mit dem Fahrrad unterwegs war, absichtlich mit dem Auto aufs Korn. Das hat sie vor dem Landgericht Weiden 2019 auch gestanden. Nach einem Rechtsgespräch gab es eine Bewährungsstrafe mit der Auflage einer psychiatrischen Behandlung. Die Richter, Landgerichtspräsident Gerhard Heindl und Matthias Bauer, hatten der Angeklagten damals eindringlich ins Gewissen geredet. Ohne Geständnis drohe ihr die dauerhafte Unterbringung in der Forensik. Die Angeklagte lenkte auf Anraten ihres Verteidigers Tobias Konze ein. Im Nachgang war sie dann offenbar doch nicht zufrieden mit dem Urteil und wechselte anwaltlich die Pferde: Mit Verteidiger Dr. Jan Bockemühl aus Regensburg legte sie beim Bundesgerichtshof Revision ein - mit Erfolg.
Problem: der "Deal"
Der 4. Strafsenat hat im Dezember 2020 das Urteil aufgehoben. Die Karlsruher Richter bemängeln, dass die Maßregel der Unterbringung in der Psychiatrie nicht Inhalt eines Rechtsgesprächs sein dürfe. Die Gerichtsverhandlung in Weiden war für ein solches Gespräch im Hinterzimmer unterbrochen worden. In dem "Deal" einigte man sich auf Bewährung gegen Behandlung.
Folge der BGH-Entscheidung: Der Fall muss 2021 erneut am Landgericht Weiden verhandelt werden, diesmal vor einer anderen Strafkammer. Das dürfte viele alte Wunden noch einmal aufreißen. Das Opfer hatte vor dem Landgericht die ganze Vorgeschichte erzählt: Die Arzthelferin hatte sich mit dem Bau eines Pferdestall in Köglitz bei Kemnath einen Lebenstraum erinnern wollen. Was sie nicht ahnte: Dies war der benachbarten Pferdebesitzerin - einer früheren Klassenkameradin - ein Dorn im Auge.
Laut Psychiater bildet sich die 36-Jährige aufgrund einer psychischen Erkrankung Feinde ein. Die neue Nachbarin wurde für sie zum absolut roten Tuch: Es hagelte Beleidigungen, Bedrohungen mit der Mistgabel, eine Attacke mit dem Gartenschlauch, Ausbremsen auf der Staatsstraße - und letztlich dem Angriff mit dem Auto, bei dem die Radfahrerin zu Boden ging. Eben diesen Sturz will der BGH ebenfalls genauer beleuchtet sehen: Aus Sicht des Karlsruher Strafsenats ist im letzten Prozess letztlich nicht der Beweis geführt worden, dass das Auto wirklich die Radfahrerin berührte. Der Einsatz dieser "Waffe" wäre aber Voraussetzung für die abgeurteilte gefährliche Körperverletzung.















Der ganze Vorfall ist mehr als 2 Jahre her, und der Artikel meldet nicht, dass seither etwas passiert ist. Wozu soll also jetzt eine psychiatrische Behandlung gut sein?
Zumindest in der klassischen Psychiatrie mit ihren Psychopharmaka ist eine Heilung ohnehin purer Zufall und wird durch die dortigen Maßnahmen eher behindert.
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