Die Sorgen älterer Menschen in Bezug auf die laufenden Corona-Impfungen waren vor zwei Wochen das Thema einer Online-Konferenz von Bundestagsabgeordneten Albert Rupprecht mit Seniorenbeauftragten aus der nördlichen Oberpfalz (wir berichteten). Einige der dabei vorgetragenen kritischen Beobachtungen und Verbesserungsvorschläge wurden, wie von Rupprecht angekündigt, dem Referat KC1 Gesundheit der Bayerischen Staatskanzlei vorgelegt. Von dort kamen nun die Antworten auf die drängendsten Fragen aus der Online-Konferenz:
Unter welchen Umständen können sich Ehepaare mit einer E-Mail anmelden? Angeblich ist das in einigen Kommunen über die Verwaltung möglich.
- Derzeit ist dies bei der Online-Anmeldung über BayIMCO noch nicht möglich. Die Funktionalität wird nachgebessert. Diese Möglichkeit soll bis Mitte Februar eröffnet werden. Alternativ ist eine telefonische Anmeldung möglich (siehe Frage Nr. 3).
Warum klappen bestimmte E-Mail-Domains nicht? Wie kann das gelöst werden? Die Domains t-online.de sowie gmx.de sollen zu Fehlermeldungen geführt haben.
- In den ersten Tagen der Online-Registrierungsmöglichkeit gab es Probleme bei der Verwendung von E-Mail-Adressen mit Sonderzeichen (_/-/+) unabhängig von der E-Mail-Domain. Diese Probleme sind mittlerweile behoben.
Warum ist die bundeseinheitliche Telefonnummer immer wieder überlastet?
- Bund und Länder haben sich auf die Nummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 als bundesweit einheitliche Anlaufstelle geeinigt. Diese wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung betrieben. Auf deren Kapazitäten hat der Freistaat Bayern keinen Einfluss. Alternativ kann jeder Bürger in Bayern direkt bei der Hotline des für ihn zuständigen Impfzentrums anrufen. Die Nummer findet sich auf der Website des StMGP und auf der Website des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt.
Wie können sich Pflegebedürftige anmelden, die zu Hause betreut werden und keine eigene E-Mail-Adresse haben?
- Eine Anmeldung ist auch telefonisch möglich (s. Frage 3).
Wie kann man für sich und weitere Personen (die in der gleichen Risikogruppe sind) zeitgleiche Impftermine bekommen?
- Die Einladung zur Terminreservierung erfolgt streng nach der Priorisierung. Dies bedeutet, dass auch Personen innerhalb einer Priorisierungsgruppe zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeladen werden. So werden z. B. in einem Landkreis erst alle 85-Jährigen eingeladen, bevor alle 84-Jährigen eingeladen werden usw. Warten zwei Personen, bis beide eine Einladung erhalten, können beide durch kurz aufeinanderfolgende Terminreservierungen versuchen, Termine am selben Tag zu erhalten. Detaillierte Informationen unter: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/02/20210201_fragen-u...

















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