(rns) Das Einzige, was Richter Hubert Windisch dazu bewegt, dem Metallbauer aus dem östlichen Landkreis zwei Jahre auf Bewährung zu geben, ist das vorbehaltlose Geständnis, das er - beraten durch seinen Verteidiger Martin Angerer - erklären lässt.
Grenze zu Vergewaltigung
Die Tat war "sexuelle Nötigung", jedoch, laut Staatsanwalt Florian Bauer, "schon im Grenzbereich zur Vergewaltigung". Ziemlich genau vor einem Jahr hatte der große, schlanke Mann einer Berufskraftfahrerin hartnäckig Avancen gemacht. Anfangs gefielen der, um einiges älteren Geschiedenen die Komplimente, bis sie herausfand, dass er verheiratet und Vater eines Kindes war. Nach einer ersten Verabredung, bei der es nur zu einem Kuss gekommen war, verabredete sich die Weidenerin mit dem Verehrer an einem Spazierweg im Wald, "um sich über die Gefühle klar zu werden", wie sie sagte. Das Rendezvous eskalierte dann gründlich. Plötzlich packte der Mann die zarte Frau von hinten und forderte sie auf, den Geschlechtsverkehr mit ihm zu vollziehen. Zwar konnte sie ihn noch von diesem Vorhaben abbringen, jedoch bedrängte der Mann sein Opfer nun mit dem Wunsch nach Oralverkehr, wobei er heftige Gewalt anwandte. Schließlich zwang er die Frau, ihn mit der Hand zu befriedigen.
Sie habe sich erniedrigt und gedemütigt gefühlt, berichtete die Geschädigte vor dem Schöffengericht. Was sie am meisten bewegt habe, sei die Frage nach dem Warum gewesen. Nur deswegen habe sie ihren Peiniger später angerufen, habe sich aber nur obszöne Wünsche von ihm anhören müssen.
"Weißer Ring" hilft
Mit Unterstützung durch den "Weißen Ring" habe sie ihn Tage später angezeigt. Noch immer tauche er nahe ihrer Arbeitsstätte auf und belästige sie. Wegen diesen "Nachtat-Verhaltens" und wegen der sichtbaren schweren Folgen für die Frau forderte Staatsanwalt Bauer zweieinhalb Jahre ohne Bewährung. Rechtsanwalt Angerer plädierte, im Hinblick darauf, dass sein Mandant nicht vorbestraft und sozial gut eingeordnet ist, auf eine Bewährungsstrafe. Windisch und die beiden Schöffen gewährten die Möglichkeit der Bewährung.
Sie erlegtem dem Verurteilten auf, 3000 Euro an den "Weißen Ring" und den "Kinderschutzbund" zu zahlen. Ausschlaggebend sei bei dem Urteil gewesen, so Windisch, dass er durch sein Geständnis seinem Opfer die "Aussage-gegen-Aussage"-Situation erspart habe.













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