Weiden in der Oberpfalz
25.11.2019 - 14:34 Uhr

Fake-Geschäfte mit Kokain

Von zwei Undercover-Agenten des Zolls wurde ein 58-jähriger Kroate dazu verführt, große Mengen Kokain nach Deutschland zu liefern. Zum tatsächlichen Geschäft kam es nicht. Nun wurde der Mann verurteilt.

Symbolbild. Bild: Peter Steffen/dpa
Symbolbild.

In der Verhandlung vor der ersten großen Strafkammer berichtete eine Beamtin der gemeinsamen Ermittlungsgruppe von Polizei und Zoll, dass eine ihr unterstellte „Vertrauensperson“ an sie herangetreten war und ihr zugetragen habe, dass ihm jemand kiloweise Kokain angeboten hätte. Der Mann hätte von dem Kellner aus Zagreb zuerst ein Kilo für 39.000 Euro kaufen sollen. Später sei die Abnahme von 10 bis 15 Kilo in Aussicht gestellt worden. Nach zahlreichen Treffen in Slowenien, Österreich und in Kroatien kam es auch zu Begegnungen verdeckter Ermittler mit den Hintermännern des Drogengeschäfts am Parkplatz „Waldnaabtal Ost“ und in einem Lokal in Grafenwöhr. Dort zeigte der Kroate auch ausgehöhlte Schrauben, in denen das Rauschgift vom Schiff in Rotterdam bis an seinen Bestimmungsort transportiert werden sollte.

Letztendlich platzte die Lieferung, weil bei einem Besprechungstreffen in Graz einer der Dealer Verdacht schöpfte, die Polizei könne ihnen auf die Schliche gekommen sein. Der Kellner wurde in Zagreb festgenommen, an Deutschland ausgeliefert und stand am Montag vor dem Weidener Landgericht. Hier zierte sich der verheiratete Vater zweier Kinder anfangs, die Hintermänner zu benennen. Er habe Geld gebraucht und sei von einem Mann, den er aus seinem Lokal gekannt habe, dazu überredet worden, die Rauschgiftgeschäfte an zu bahnen. Auch Heroin und Crystal seien im Gespräch gewesen, neben dem Kokain, von dem in Rotterdam noch 400 Kilo lagern würden. Der Verkaufspreis für Kokain sei in Bayern pro Kilo um 2000 Euro höher als anderenorts in Deutschland, sagte die Zollbeamtin. Der Grund dafür sei, weil die Täter hier ein höheres Strafmaß erwarten, falls sie erwischt würden.

Staatsanwältin Carina Särve hielt dem Angeklagten zugute, dass er zuletzt doch mit Informationen herausgerückt war. Auch sein Geständnis hielt sie ihm strafmildernd zugute und plädierte auf zwei Jahre mit Bewährung. Rechtsanwalt Dominic Kriegel forderte „maximal“ zwei Jahre. Es sei ein „Luftgeschäft“ gewesen und es sei kein Betäubungsmittel in den Handel gekommen. Außerdem betonte der Verteidiger die Schwierigkeiten seines Mandanten während der viermonatigen U-Haft. Landgerichtspräsident Gerhard Heindl, Richter Matthias Bauer und die beiden Schöffen erkannten, dass es sich bei dem Angeklagten um ein „kleines Licht“ im Rauschgiftgeschäft handelte. Sie schickten ihn mit zwei Jahren auf Bewährung heim.

 
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