Weiden in der Oberpfalz
10.03.2020 - 14:36 Uhr

Flucht nach tödlichem Unfall: Angeklagter bekommt Bewährung

Rund zwei Jahre und sieben Monate ist es her, dass ein heute 34-jähriger Autofahrer aus Weiherhammer einen Radfahrer überfahren und das Opfer liegen gelassen hat. Der Mann starb. Nach langem Hin und Her ist in Weiden das Urteil gefallen.

Ein 34-Jähriger, der Schuld am Tod eines Radfahrers hat, wurde in Weiden zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt. Bild: Volker Hartmann/dpa
Ein 34-Jähriger, der Schuld am Tod eines Radfahrers hat, wurde in Weiden zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Lange musste der Angeklagte zittern, ob ihm eine Gefängnisstrafe bevorsteht oder ob diese zur Bewährung ausgesetzt wird. Am Montag hat das Landgericht Weiden im dritten Anlauf ein Urteil über einen heute 34-Jährigen gefällt. Dieser hatte im August 2017 einen Radfahrer zwischen Etzenricht und Weiherhammer mit seinem Pkw tödlich verletzt, danach einfach liegen gelassen und anschließlich versucht, die Tat zu vertuschen. Fest steht nun, dass seine zweijährige Freiheitsstrafe zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt wird. Grund dafür dürfte sein, dass der Angeklagte den Unfall nicht aufgrund einer Alkoholfahrt verursacht hatte, sondern aus Unachtsamkeit. Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Alkoholpegel beim Angeklagten im besten Fall bei lediglich 0,31 Promille lag.

"Keinerlei Ansatz, zu Schuld zu stehen"

Besonders über das moralische Handeln des angeklagten Familienvaters nach der Tat entbrannte eine Diskussion. Für Oberstaatsanwalt Bernhard Voit bestand kein Zweifel daran, dass der 34-Jährige nicht an einem Gefängnisaufenthalt vorbeikommen dürfe. "Ich habe selten einen Fall mit einem so schrecklichen Nachtatverhalten gesehen", sagte er. Damit bezog er sich nicht nur darauf, dass der Angeklagte nach dem Unfall versucht hatte, sich von einem Bekannten ein falsches Alibi geben zu lassen und behauptet hatte, ein Unbekannter sei in der Tatnacht mit seinem VW-Bus gefahren. Er habe seinen möglichen Alkoholkonsum vertuschen wollen. Der Angeklagte habe das Opfer zudem "ungerührt und emotionslos" liegen lassen. Auch betonte Voit, dass es der Angeklagte bis heute nicht für nötig gehalten habe, sich über die familiäre Situation des Opfers zu informieren, geschweige denn, sich bei der Witwe zu entschuldigen. Darauf angesprochen sagte der 34-Jährige lediglich: "Ich weiß, dass ich das tun hätte müssen. Ich bin aber nicht gerade der Beste dafür." Seine Antwort auf die Frage, ob er wisse, ob das Opfer Kinder hatte: "Nein, keine Ahnung." Das zeugte für Voit davon, dass beim Angeklagten "keinerlei Ansatz besteht, zu seiner Schuld zu stehen". Daraus folgerte der Oberstaatsanwalt: "Wer sich so verhält, hat keine Bewährung verdient." Besonders tragisch: Laut Zeugenaussage eines Polizeibeamten hatte der Sohn des Opfers am Morgen nach dem Unfall versucht, seinen Vater zu finden und war zufällig zu den Beamten an der Fundstelle dazugekommen. Dort bekam er die Leiche zu sehen.

Umzug und soziale Ächtung

Zugunsten des Angeklagten führte dessen Verteidiger Engelbert Schedl ins Feld, der 34-Jährige habe aus der Panik heraus zunächst versucht, die Tat zu vertuschen, habe sich aber innerhalb von 24 Stunden zu einem Geständnis durchgerungen. Zudem habe der Angeklagte in Folge des Unfalls seinen Arbeitsplatz verloren und sei an seinem Wohnort in Weiherhammer sozial so sehr geächtet worden, dass er mit seiner Familie nach Mantel umziehen musste. Zudem habe der Unfall den 34-Jährigen in große finanzielle Schwierigkeiten gebracht und das lange Verfahren habe ihn belastet. Für Schedl stand fest, dass der Vater einer kleinen Tochter eine Bewährungsstrafe bekommen müsse, weil dieser sozial eingegliedert sei, wieder einen Arbeitsplatz habe und sich um seine Familie kümmere. Für den Angeklagten wäre daher eine Gefängnisstrafe geradezu "katastrophal".

Urteil berücksichtigt besondere Umstände

Landgerichts-Vizepräsident und Richter Josef Weidensteiner verurteilte den 34-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt wird. Das begründete er damit, dass aufgrund des Gutachtens nicht davon auszugehen sei, dass der Unfall auf einen Alkoholeinfluss zurückzuführen ist. In Bezug auf das Verhalten des 34-Jährigen nach der Tat sagte er: "Im ersten Moment suggeriert das Bauchgefühl, eine Freiheitsstrafe auszusprechen, wenn sich jemand so wie der Angeklagte verhält." Allerdings gab er auch zu bedenken: "Das Gesetz kennt keine Entschuldigungspflicht." Er erinnerte daran, dass für den Verstorbenen so und so jede Hilfe zu spät gekommen wäre, weil ihm beim Aufprall das Stammhirn ab- und die Aorta durchgetrennt wurde. Wegen seiner "günstigen Sozialprognose" und weil man bei dem Angeklagten "besondere Umstände" geltend machen könne, seien eine Bewährungsstrafe und zusätzliche 120 Sozialstunden, die der 34-Jährige anonym abarbeiten soll, angebracht.

Weiden in der Oberpfalz21.05.2019

Vorgeschichte

Das Amtsgericht hatte den Mann im Januar 2019 zunächst zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie zu 6000 Euro Bewährungsauflage verurteilt. Nicht angemessen, befand die Staatsanwaltschaft daraufhin und ging in Berufung. Das Landgericht wiederum verurteilte den Mann im Mai 2019 infolgedessen zu zwei Jahren ohne Bewährung. Der Angeklagte legte Revision beim Bayerischen Obersten Landgericht ein, das das Urteil des Landgerichts wieder aufhob.

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