Weiden in der Oberpfalz
20.01.2020 - 11:26 Uhr

Hund oder Katze angefahren und nicht gemeldet: Fahrerflucht?

Was ist zu tun, wenn man ein Haustier wie einen Hund oder eine Katze angefahren hat? Begeht man Fahrerflucht, wenn man weiter fährt? Wer kommt für den Schaden auf? Mario Schieder von der Polizei Weiden klärt auf.

Wer einen Hund oder eine Katze angefahren hat, muss sich um das Tier und den Schaden kümmern. Wer weiter fährt, begeht Unfallflucht. Bild: Friso Gentsch/dpa
Wer einen Hund oder eine Katze angefahren hat, muss sich um das Tier und den Schaden kümmern. Wer weiter fährt, begeht Unfallflucht.

Eine 42-Jährige hatte am Samstagvormittag in der Peuerlstraße in Weiden einen freilaufenden Hund angefahren und war weitergefahren, ohne sich um das verletzte Tier zu kümmern. Eine Zeugin hatte den Unfall jedoch beobachtet und den Hund zum Tierarzt gebracht. "Dem Tier geht's soweit gut", verkündet Mario Schieder, Pressesprecher der Weidener Polizei, am Montag. Der Hund sei mit einer Fraktur am Hinterlauf in eine Tierklinik gekommen. Inzwischen sei der Besitzer ermittelt und könne sich um das Tier kümmern.

Weiden in der Oberpfalz19.01.2020

Gegen die Autofahrerin, die das Tier angefahren hatte, werde nun ein Strafverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet. Außerdem könne der Hundebesitzer sie in Regress nehmen und zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, erklärt Schieder. In der Regel müsse der Unfallverursacher für den entstandenen Schaden aufkommen.

"Prinzipiell gilt es, vor Ort zu bleiben und sich um den Schaden – egal welcher Art – zu kümmern. Wenn am Unfallort kein Besitzer ausfindig zu machen ist, ist die oberste Prämisse, den Unfall der Polizei zu melden." Es mache keinen Unterschied, ob man ein Fahrzeug oder ein Tier angefahren habe. In beiden Fällen begehe Unfallflucht, wer sich nicht um den Schaden kümmert. Und in beiden Fällen handle es sich um Sachbeschädigung.

 
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