Das Urteil in erster Instanz hatte das Amtsgericht Weiden schon Anfang 2018 gefällt. Der Richter verurteilte die Frau wegen Untreue zu neun Monaten Gefängnis. Die damals 40-Jährige war beim Landratsamt zuständig für Flüchtlingsunterkünfte, hatte in einem Möbelmarkt mit ihrem Dienstausweis für sich selbst eingekauft, die Rechnung über etwa 2800 Euro hatte der Staat gezahlt. Die Strafe wurde in erster Instanz nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil die Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung wegen eines ähnlichen Delikts stand.
Pressebericht zur Gerichtsverhandlung mit Urteil in erster Instanz
Die Angeklagte legte danach Berufung beim Landgericht Weiden ein. Das gleiche tat die Staatsanwaltschaft. Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Weiden sollte vor ein paar Tagen stattfinden, wurde jedoch kurz vorher von der Tagesordnung gestrichen. Denn die Frau hat ihre Berufung zurückgenommen, genauso wie die Staatsanwaltschaft, erklärt Leitender Oberstaatsanwalt Gerd Schäfer. Damit ist das Urteil aus erster Instanz rechtskräftig.
Schäfer bestätigt auch, dass das Gericht für die Berufungsverhandlung ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben hat. Dies habe die Angeklagte auch selbst angeregt. Nachdem das Ergebnis des Gutachtens feststand, habe sie ihre Berufung zurückgezogen. Vermutlich kann man deshalb davon ausgehen, dass das Gutachten nicht so ausfiel, wie die Frau erhofft hat. Schäfer will sich zu dieser Vermutung nicht äußern.
Die Staatsanwaltschaft habe die Berufung zurückgezogen, da die Frau das erstinstanzliche Urteil letztlich doch akzeptiert hat. Im Prozess hatte die Staatsanwältin elf Monate Haft gefordert, der Anwalt der Angeklagten neun Monate auf Bewährung.













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