Weiden in der Oberpfalz
06.07.2018 - 10:17 Uhr

Nach Revision "nur" noch elfeinhalb Jahre

Mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof hatte ein Rauschgiftschmuggler (55) zumindest teilweise Erfolg. Das Landgericht Weiden verhängte in einer neuen Verhandlung nun "nur" noch elfeinhalb Jahre Haft.

(rns) Zusammen mit zwei Komplizen war ein 55-jähriger Nürnberger im März letzten Jahres zu einer der höchsten Freiheitsstrafen verurteilt worden, die das Landgericht Weiden wegen eines Rauschgift-Verbrechens jemals ausgesprochen hatte. Zwölfeinhalb Jahre hatten die Richter Markus Fillinger und Dr. Marco Heß damals verhängt. Die Mittäter, eine 52-jährige Altenpflegerin sowie ein 47-jähriger Automechaniker, waren mit knapp neun beziehungsweise dreieinhalb Jahren davon gekommen. Die drei hatten von Juli 2015 bis Anfang 2016 in zahlreichen Fällen, auch mit Hilfe der geschiedenen Ehefrau des 55-Jährigen, einer Tschechin, große Mengen Methamphetamin nach Deutschland geschmuggelt und im Raum Mittelfranken verkauft.

Gegen das Urteil des Weidener Landgerichts legte der 55-Jährige erfolgreich Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Die 1. Große Strafkammer habe einzelne Taten der Drogeneinfuhr und des Drogenhandels falsch bewertet. Manche Fälle seien nicht in „Tatmehrheit“ sondern in „Tateinheit“ begangen worden. In der erneuten Verhandlung am Donnerstag, diesmal vor der 2. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Josef Weidensteiner, forderte Oberstaatsanwalt Rainer Lehner für einen Teil der begangenen Verbrechen sogar eine noch höhere Strafe. Insgesamt kam er jedoch, da ein kleiner Teil weggefallen war, auf „nur“ elf Jahre und neun Monate.

Rechtsanwältin Esther Merkl (Nürnberg), die der 19 Mal vorbestrafte Angeklagte als Wahlverteidigerin hinzugezogen hatte, plädierte auf eine Strafe unter acht Jahren. Außerdem beantragte sie die Unterbringung ihres Mandanten in einer Entziehungsanstalt. In der ersten Instanz habe der medizinische Gutachter keine Aussage zur Drogenabhängigkeit gemacht. Rechtsanwalt Christoph Scharf, der den Nürnberger Dealer schon in der ersten Instanz vertreten hatte, sprach sich für eine „erheblich geringere Strafe“ aus.

Nach der „deutlichen Reduzierung“ und den Vorgaben des Bundesgerichtshofs falle „schon einiges weg“, so Verteidiger Scharf. Die Richter Weidensteiner und Thomas Hys urteilten auf elfeinhalb Jahre. Die Kosten des Prozesses sowie der Revision muss der Verurteilte bis auf ein Zehntel tragen. Dieses wird der Staatskasse auferlegt, weil die Revision geringfügig erfolgreich war.

Die Frage der Abhängigkeit konnte aus rechtlichen Gründen nicht mehr behandelt werden. Dr. Thomas Wenske, der stellvertretende Leiter des forensischen Instituts der Universität Erlangen, hatte im März letzten Jahres dazu keine Aussage gemacht. Der Angeklagte hatte keine Angaben zu seinem Rauschgiftkonsum gemacht. Eine Haarproben-Untersuchung war wegen seines kahl rasierten Kopfes nicht möglich gewesen. Die beiden Mitangeklagten waren wegen ihrer Drogenabhängigkeit zu einer Unterbringung in einer geschlossenen Therapieeinrichtung verurteilt worden.



 
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