Ein Kläger verlangt vor dem Landgericht in Weiden Geld – und auch seinen Hund will er wieder haben. Zum Hintergrund: Der Züchter aus dem Landkreis Neustadt, der den wertvollen Rüden im Internet angeboten hatte, hatte das im Zuchtbuch des „Exotic Bulldog Club“ eingetragene Tier mit der sehr begehrten Fellfarbe „Merle“ nach einem ersten Anruf des Manns aus Baden-Württemberg nicht verkauft. Der Grund: Der aggressiv auftretende Mann wollte den American Bull nicht als Familienhund, sondern als professionellen Zuchthund halten.
Laut der Klage, die Rechtsanwalt Dr. Lutz Rittmann beim Landgericht Weiden eingereicht hat, wurde der Oberpfälzer sodann von einer Frau aus demselben Ort, aus dem auch der ursprüngliche Kaufinteressent stammt, getäuscht. Um zu verschleiern, dass sie den Hund quasi als „Strohfrau“ kaufte, gab sie beim Kauf einen falschen Namen und eine falsche Adresse an. Schließlich stutzte der Kläger wegen eines Facebook-Videos. Darin wurden „merle“- farbene Welpen angekündigt. Und so forschte der Verkäufer über die dortige Polizei nach und erfuhr, dass die einstige Käuferin Strafanzeige gegen ihren Freund wegen Unterschlagung des Hundes erstattet hatte.
Bereits Mitte 2020 wurden die Frau und vorsorglich auch der Mann, in dessen Obhut sich das Tier anscheinend befand, aufgefordert, den Hund an den Oberpfälzer zurückzugeben. Laut Klagesatz von Dr. Rittmann sollen aus den Decksprüngen des Hundes inzwischen unerlaubt zahlreiche Welpen entstanden sein – jeder mindestens 3.000 Euro wert. Der Beklagte soll sieben Welpen für je 4.000 Euro verkauft haben. Der Anwalt des Beklagten, Werner Meisenbach aus Mosbach/Baden, teilt dagegen mit, dass die sieben, in einem Werbevideo gezeigten Hündchen verstorben seien. Zu sehen seien „andere Hunde“ gewesen.
Die Verhandlung vor dem Landgericht ist für den 14. Juli vor dem Landgericht Weiden terminiert. Der Streitwert liegt bei 32.800 Euro.
Merle-Faktor: Was heißt das?
- Der Merle-Faktor ist eine genetische Mutation, durch die sich die Fellfarbe verändert.
- Zuchtziel ist eine helle Tigerung, die für den Laien gräulich-beige wirkt
- Verpaarung von zwei Merle-Genträgern ist verboten.
- Grund: So können Defekte an diversen Sinnesorganen entstehen
- Quelle: Deutscher Tierschutzbund





















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