Zur Einsichtnahme liegen im Weidener Rathaus Unterlagen zum Süd-Ost-Link von Sachsen-Anhalt nach Bayern sowie zum Ostbayernring zwischen Redwitz und Schwandorf aus. Einwendungen können bis 12. beziehungsweise 10. April eingereicht werden.
Das Genehmigungsverfahren für die vom Unternehmen Tennet geplante Erdstromkabelleitung Süd-Ost-Link besteht neben dem Planfeststellungsverfahren aus der Bundesfachplanung. Durch Letztere soll ein Korridorverlauf ermittelt werden, „der den geringst möglichen Eingriff in die Belange von Mensch und Natur darstellt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Weiden zur öffentlichen Auslegung der Unterlagen. Die Stadt Weiden liegt im Abschnitt C, der von Hof bis Pfreimd reicht (Vorhaben Nummer 5). Die Akten zur Bundesfachplanung können beim Stadtplanungsamt im Rathaus, zweiter Stock, Zimmer 2.20, eingesehen werden – und zwar ab sofort während der Parteiverkehrszeiten bis Dienstag, 12. März.
Beschreibung des Süd-Ost-Links
Einwendungen gegen den Süd-Ost-Link elektronisch einreichen
Derzeit läuft außerdem das Planfeststellungsverfahren für den Ostbayernring, dem Ersatzneubau der Hochspannungsleitung zwischen Redwitz und Schwandorf (inklusive Rückbau der Bestandsleitung). Die Unterlagen dazu liegen ebenfalls in Zimmer 2.20 im Neuen Rathaus aus und können während der Parteiverkehrszeiten bis zum 10. März eingesehen werden.
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Ostbayernring digital einsehen
Fristen und Kontakt für Einwendungen
Einwendungen gegen den Süd-Ost-Link können bis einschließlich 12. April schriftlich an die Bundesnetzagentur gerichtet werden: Bundesnetzagentur, Referat 303, Postfach 8001, 53105 Bonn, Betreff: Vorhaben 5, Abschnitt C. Alternativ können Niederschriften bei den auslegenden Stellen abgegeben werden. Weitere Infos gibt es unter www.netzausbau.de/kontakt
Zuständig für Hochspannungsfreileitungen wie den Ostbayernring ist die Regierung der Oberpfalz. Schriftliche Einwendungen sind daher bis einschließlich 10. April zu richten an: Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg.
Für beide Themen ist Julian Rost im Weidener Rathaus zuständig. Telefonnummer: 0961/816104.
Wie kann es sein, dass ein und dasselbe Planfeststellungsverfahren ein zweites Mal mit neuen Fristen anläuft? Das mag sich so manch eine aufmerksame LeserIn fragen.
Im Amtsblatt der Stadt Weiden nachzulesen, mit Pressemitteilung der Stadt Weiden angekündigt und im obigen Presseartikel erwähnt: Das Planfeststellungsverfahren zum Ostbayernring, dessen Einwendungsfrist bereits am 28.12.2019 endete, ist nochmal auf dem Tablett.
Mag ein Fehler bei der ersten Auslegung der Grund sein? Hier wurde falscherweise - wohl versehentlich - ein früheres Fristende angegeben. Fehler können passieren. Manchmal kann man sie beheben. Manchmal muss man Verfahren komplett wiederholen.
Hier wurde aber das Verfahren nur in Weiden wiederholt - kann das rechtens sein.
Wie kann es sein, dass weder im Amtsblatt, noch in der Pressemitteilung der Stadt Weiden, noch im obigen Onetz-Artikel, noch bei der Sitzung des Planungsausschusses vom 13.02.2019 -sogar auf Nachfrage - nicht ein Wort darüber verloren wird?
Wie gesagt, Fehler können passieren, wenn sie transparent eingestanden werden, kann man zumeist mit Verständnis rechnen. Ist das Gegenteil der Fall, wie hier, kann man sich nur fragen, wieso ohne Not Vertrauen verletzt wird.
Was noch wundert, oder auch nicht, diese Situation wurde von mir in einem Pressebericht beschrieben, viele Fragen wurden aufgeworfen - es fand sich kein Wort darüber in der Presse.
".,,,,Vertrauensvorschuss aufgebraucht
Insbesondere Einwender_Innen fragen sich, mit dem Gefühl hinters Licht geführt zu werden: Was geschieht hier?
Soll hier ein Fehler im Verfahren ausgemerzt werden? Still und heimlich? Ist das überhaupt rechtens? Werden hier Öffentlichkeitsbeteiligung und ein rechtliches Verfahren ad absurdum geführt? Was passiert mit meiner bereits eingelegten Einwendung, ist sie noch gültig, müsste ich nochmal einwenden? Welche Auswirkungen hat das auf spätere Klagen? Wie verlässlich sind Planfeststellungsverfahren? Warum gibt es keine Information - weder Einwender erhielten Nachricht, noch berichtete die Presse, noch gibt es Information auf den amtlichen Webseiten. Kann/muss man Fehler nicht eingestehen? Die entsprechende Information dazu herausgeben und weitere Schritte tun, die rechtlich OK sind, statt ins Dubiose abzurücken? ..."
Die freundliche aufmerksame Hilfestellung der Mitarbeiter des Bauamtes ist für Bürger_innen wirklich hilfreich bei der Einsichtnahme der Unterlagen. Jedoch ist im Grunde eine Einsichtnahme ohne Ablagefläche, im Stehen, praktisch aus dem Karton ein Jonglierakt sowohl für Bürger_innen und so nehme ich an, auch für die Mitarbeiter. Ob Platzmangel der Grund für diese Situation ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
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