Erikas G. ist wieder ein freier Mann. Eine Polizistin nahm ihm kurz vor 12 Uhr am Mittwoch die Fußfessel ab. Danach sprach der 31-jährige Litauer mit seiner Dolmetscherin darüber, wie er rasch mit einem Reisebus zurück in seine Heimat kommen könnte. Dort wartet sein kleiner Sohn auf ihn. G. hat die vergangenen fünf Monate in Untersuchungshaft verbracht.
Erikas G. ist der letzte verbliebene Mittäter beim Raubüberfall auf das Weidener Schmuckgeschäft „Uhren-Heinz“ im September 2017, der noch nicht vor Gericht gestanden hatte. Das Weidener Landgericht verurteilte G. nun lediglich zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung und folgte damit dem Wunsch der Verteidigung. Staatsanwältin Anja Ackermann hatte auf eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren plädiert.
"Nur 15 Sekunden"
Die Beteiligung von G. am Raubüberfall und dem versuchten Raub vor acht Jahren wertete das Gericht als „weit unterdurchschnittlich schweren Fall“. Während einige der bereits verurteilten Mittäter den Besitzern des Ladens, dem Ehepaar Schlegel, Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hätten oder aktiv an der Planung des Überfalls beteiligt gewesen seien, habe G. das Geschäft „nur für 15 Sekunden betreten“ und sei dann mit den anderen geflüchtet, spitzte Vorsitzender Richter Peter Werner in der Urteilsbegründung zu. Ein tatsächlicher Raub fand 2017 ohnehin nicht statt, der Juwelier Werner Schlegel überrumpelte die Gruppe damals und jagte sie aus seinem Geschäft. Diesen Ablauf hatte er am vergangenen Dienstag noch einmal als Zeuge geschildert. G. hatte gestanden, an dem Überfall beteiligt gewesen zu sein und sich bei Schlegel entschuldigt. Diese Reue und das umfassende Geständnis legte das Gericht schließlich zugunsten von G. aus.
An diesem Mittwoch, 4. Juni, war einer der Mittäter als Zeuge geladen, der damals noch minderjährig war. Auch deshalb war er 2019 von der Jugendkammer am Weidener Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und arbeitet mittlerweile in Deutschland im IT-Bereich. Beim Überfall war er unter denjenigen, die Pfefferspray eingesetzt haben. Als Zeuge erklärte er in gutem Deutsch, sich an nicht mehr viele Einzelheiten zu erinnern. Er bescheinigte dem nun Angeklagten G. aber, keine führende Rolle beim Überfall eingenommen zu haben. G.s Aufgabe sei es laut dem Zeugen gewesen, mit einem Brecheisen an Schmuck zu kommen und diesen einzupacken.
Drohung der Hintermänner
Staatsanwältin Ackermann forderte dennoch eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren und argumentierte, auch G. habe seinen Beitrag zum Überfall geleistet. Die Gruppe sei damals „nicht freiwillig den Rückzug angetreten“, sondern nur wegen Schlegels Einsatz. Sie sprach von „hoher krimineller Energie“ aufgrund der detaillierten Pläne und der mitgebrachten Softair-Pistolen und einer Handgranaten-Attrappe, von denen G. zumindest gewusst habe.
G. selbst beschrieb, wie er vor dem Überfall unter Druck gesetzt worden sei. „Wenn ich nicht mache, was gesagt wird, werde ich vernichtet“, habe es damals geheißen. Ein wenig auf die Tränendrüse drückten G. und sein Anwalt Maximilian Schewe schließlich mit einem Foto des Angeklagten zusammen mit seinem Sohn, aufgenommen im vergangenen Sommer in Litauen. „Damit man sieht, dass er ein normales Leben führt“, sagte Schewe. G. sei ein Junge ohne Vorstrafen, ohne kriminelle Karriere und habe auch nach dem Überfall ein ehrbares Leben geführt. Nur dieses eine Mal habe er sich von den unbekannten Hintermännern des Überfalls „anwerben lassen“.
So wertete auch das Gericht die Lage und ließ G. mit der Bewährungsstrafe davonkommen. Der 31-Jährige wolle nun "ein tugendhaftes Leben führen" und seinem vierjährigen Bub ein Vorbild sein.





















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