Welche Unterlagen und Daten braucht man? Antworten zur Grundsteuer

Weiden in der Oberpfalz
25.08.2022 - 17:50 Uhr
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Kompliziert und unübersichtlich: Die Grundsteuererklärung lässt viele Menschen verzweifeln. Welche Formulare muss man ausfüllen? Welche Unterlagen und Daten braucht man? Wo bekommt man die her? Antworten auf wichtige Fragen.

Ungeheuer Grundsteuer: Weil sie zu kompliziert und aufwendig ist, verzweifeln viele Menschen an der neuen Grundsteuererklärung. Viele Fragen sind offen.

Was müssen Eigentümer jetzt eigentlich machen?

Wohneigentümer müssen für die Ermittlung des neuen Grundsteuerwerts die Daten liefern. Sie müssen also – teils sehr alte – Dokumente und Unterlagen zusammen- und diese Daten in die Grundsteuererklärung eintragen. Die Frist hierfür endet offiziell am 31. Oktober.

Wie kann man die Erklärung abgeben?

In Bayern geht das über drei mögliche Wege:

  • elektronisch über Elster (www.elster.de)
  • digital über ein graues PDF, ein Formular, das man nur am Computer ausfüllen kann (www.grundsteuer.bayern.de)
  • handschriftlich über ein grünes Papierformular, das man im Finanzamt oder in den Verwaltungen der bayerischen Städte und Kommunen erhält

Welche Formulare muss man ausfüllen?

Immer auszufüllen ist das Formular "Grundsteuererklärung – Hauptdruck". Sowie entweder die "Anlage Grundvermögen" – für Baugrundstücke, Wohngrundstücke oder gemischt genutzte Grundstücke, also alles, was nicht land- und forstwirtschaftliches Vermögen ist. Oder die "Anlage Land- und Forstwirtschaft". Bei mehr als zwei Miteigentümern ist es zusätzlich die Anlage "Miteigentümer/-innen". Dazu kommen weitere Anlagen, etwa bei Tierhaltung oder Grundsteuerbefreiung.

Welche Unterlagen und Daten braucht man? Und wo findet man die?

"Das Wichtigste sind vorbereitende Unterlagen", sagt Rudolf Limmer, Präsident des Verbands Wohneigentum Bayern. Hat man diese, gehe das Ausfüllen "relativ schnell". Folgende Daten braucht man laut bayerischem Landesamt für Finanzen (und wo sie zu finden sind):

  • Aktenzeichen und die Lagedaten (Informationsschreiben des Finanzamts oder der letzte Einheitswertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid)
  • Steuernummer, das Wohnsitz- /Betriebsstättenfinanzamt und die Identifikationsnummer (Einkommensteuerbescheid bzw. Körperschaftsteuerbescheid)
  • Flurstücksdaten (Datenabruf aus dem Bayern-Atlas-Grundsteuer, Notarvertrag, Katasterauszug oder Grundbuchauszug); Unter www.bayern.atlas.de findet man Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Gemeindenamen, Gemarkungsname und Gemarkungsnummer sowie die tatsächliche Nutzung mit den zugehörigen Flächenanteilen
  • Daten zur Wohnfläche (Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Bauaufzeichnungen, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Wohngeldabrechnung)

Was gehört zur Wohnfläche?

Laut Verband Wohneigentum gehören dazu: Schlafzimmer, Esszimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad, Flure und Nebenräume wie Speisekammer oder Abstellräume. Nicht dazu gehören demnach Kellerräume, es sei denn, sie dienen Wohnzwecken, werden also etwa als Gästezimmer oder Kellerbar genutzt.

Was ist mit Nebengebäuden wie der Garage?

Wie der Verband Wohneigentum mitteilt, gilt folgendes:

  • Eine Garage muss nur angesetzt werden, wenn sie größer als 50 Quadratmeter ist. Ist die Garage also 60 Quadratmeter groß, muss bei der Erfassung nur 10 Quadratmeter angegeben werden
  • Ein Gartenhaus muss nur angesetzt werden, wenn es größer als 30 Quadratmeter ist
  • Balkon- und Terrassenflächen werden in der Regel mit 25 Prozent angesetzt
  • Wintergarten und Schwimmbäder: Wenn sie zu allen Seiten geschlossen sind, werden 50 Prozent Wohnfläche angesetzt; wenn sie beheizt sind, sind es 100 Prozent

Wird die Abgabefrist jetzt verlängert?

Das ist noch nicht klar. Da bisher aber nur wenige Eigentümer die Erklärung abgegeben haben, rechnen einige Experten mit einer Verlängerung. Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat bereits eine verlängerte Frist ins Gespräch gebracht.

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Service:

Wo bekommt man Hilfe?

  • Weitere Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de
  • Info-Hotline: 089/30 70 00 77 (Montag-Donnerstag: 08-18 Uhr, Freitag: 08-16 Uhr)
 
 

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