Wiesau
27.06.2018 - 18:28 Uhr

Baukindergeld kommt

Es soll Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen. Doch das Baukindergeld ist hochumstritten. Nun kommt es. Aber wer es haben will, darf sich nicht zu lange Zeit lassen mit dem Hauskauf.

Bauarbeiter arbeiten an der Fertigstellung von Einfamilienhäusern. Bernd Wüstneck Bernd Wüstneck/dpa
Bauarbeiter arbeiten an der Fertigstellung von Einfamilienhäusern. Bernd Wüstneck

(paa/dpa) Der Wiesauer Bürgermeister Toni Dutz atmet auf - und mit ihm viele junge Familien in der Oberpfalz. Er habe zahlreiche erleichterte Anrufe erhalten, sagte der Bezirksrat am Dienstag zu unserer Zeitung. "Die Familien bei uns in der Heimat können aufatmen, das versprochene Baukindergeld kommt ohne Flächenbeschränkung", teilte der Weidener Bundestagsabgeordnete Albert Rupprecht (CSU) mit. Er hatte sich wie Dutz und andere Oberpfälzer CSU-Politiker für die Abschaffung der ursprünglich zwischen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU und Bundesfinanzminister Olaf Scholz vereinbarte Flächenbegrenzung eingesetzt.

"Die Größenbeschränkung auf 120 Quadratmeter war völlig inakzeptabel, da sie der Lebensrealität bei uns in der Heimat widerspricht", sagte Rupprecht. Nun kann die neue Förderung ohne Flächenbeschränkung bis Ende des Jahres 2020 beantragt werden. Pro Kind zahlt der Staat 12 000 Euro Zuschuss über zehn Jahre; rückwirkend für alle Kauf- und Bauverträge seit 1. Januar 2018. Bei zwei Kindern wären es insgesamt 24 000 Euro, bei dreien 36 000 Euro.

Darauf hatten sich die Spitzen der Großen Koalition in der Nacht zum Dienstag geeinigt. Mit der zeitlichen Begrenzung für Anträge soll vermieden werden, dass die vereinbarten knapp zwei Milliarden Euro nicht ausreichen. Mit der zeitlichen Beschränkung erklärt sich Dutz einverstanden. Es sei sinnvoll Leistungen nach eine gewissen Zeit auf deren Wirksamkeit zu überprüfen.

Anträge können Familien bei der KfW-Förderbank stellen, sobald das Vorhaben nach der Sommerpause in Gesetzesform gegossen ist. Geld gibt es aber nur für Kinder, die zum Zeitpunkt des Antrags schon geboren sind. Unstrittig und zuvor schon vereinbart sind die Einkommensgrenzen. Sie liegt bei 75 000 Euro zu versteuerndem Einkommen plus 15 000 Euro pro Kind, also bei zwei Kindern bei 105 000 Euro. Die Opposition kritisierte die Maßnahme als Geldverschwendung Der Deutsche Mieterbund fürchtet, dass es in ländlichen Regionen Mitnahmeeffekte gibt.


 
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