(wüw) In der Diskussion um ein mutmaßlich vom eigenen Vater getötetes Kind verwahrt sich die Amberger Staatsanwaltschaft gegen den Vorwurf der Tatenlosigkeit. Die Rechtslage sei eindeutig: Weil der Verdächtige US-Soldat ist, obliege die Strafverfolgung der US-Militärjustiz, erklärt Behördensprecher, Staatsanwalt Tobias Kinzler.
Hintergrund ist die Erklärung der US-Armee, dass gegen den Mann, einem Sergeant des in Vilseck stationierten Zweiten US-Kavallerie-Regiments, bislang keine Anklage erhoben wurde. Die deutsche Mutter des im März 2022 getöteten, fünf Monate alten Jungen ist dagegen vom Landgericht Amberg bereits wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Gegen das Urteil läuft ein Revisionsverfahren.
Während des Prozesses gegen die Mutter hatte sich ein Bild vom Tathergang ergeben, in dem die Schuld des 27-jährigen Vaters klar belegt schien. Dennoch steht der Mann weiter regulär im Dienst der US-Armee, über eine Anklage sei nicht entschieden, hieß es zuletzt.
Die daraus abgeleitete Kritik, die Staatsanwaltschaft Amberg habe es verpasst, selbst gegen den Mann zu ermitteln, geht laut Staatsanwalt Kinzler aber an der rechtlichen Realität vorbei. Für Straftaten von Mitgliedern der US-Streitkräfte sei die US-Justiz zuständig. Es sei richtig, dass das Nato-Truppenstatut bzw. die Zusatzabkommen Ausnahmen vorsehe. Allerdings gibt es diese Ausnahmen nur, "soweit sich die Straftaten nicht gegen ein Mitglied einer Truppe, eines zivilen Gefolges oder gegen einen Angehörigen richten", wie es in einem sogenannten Unterzeichnungsprotokoll zu der Nato-Vereinbarung heißt.
"Bei dem Baby handelte es sich um einen Angehörigen des beschuldigten Ehemannes und um ein Mitglied des zivilen Gefolges", stellt Staatsanwalt Kinzler klar. Damit sei die Zuständigkeit der US-Justiz eindeutig.
Dass der US-Soldat bislang nicht belangt ist, dürfte mit den Vorgaben der US-Justiz in Zusammenhang stehen. Diese sehen vor, dass nach einer Inhaftierung schnell die Anklage zu erfolgen habe. Als Soldat müsse der Mann zudem täglich zum Appell antreten. Sollte er dies verpassen, etwa weil er sich der Strafverfolgung entziehen will, könnte die US-Armee sehr kurzfristig reagieren.
Dass die Mühlen bei der US-Militärjustiz möglicherweise langsamer, aber nicht weniger gründlich mahlen, hat Mitte Mai eine Entscheidung des Militärgerichts in Vilseck belegt. Dort war ein US-Soldat zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er sein schreiendes Kleinkind so heftig geschüttelt hat, dass dieses so schwer verletzt war, dass es später im Amberger Klinikum verstarb.
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