Bei der Beseitigung der Bodenaltlasten an den Standorten früherer Bleikristall- und Porzellanfabriken können die Kommunen Neustadt/WN, Altenstadt/WN und Windischeschenbach nicht mit einer umfassenden finanziellen Unterstützung des Freistaats rechnen. Der Haushaltsausschuss des Landtags lehnte dazu mit großer Mehrheit einen Antrag der SPD ab, die einen staatlichen Sonderfonds in Höhe von 100 Millionen Euro gefordert hatte. Vorbild dafür sollten die Millionenhilfen des Freistaats bei der Beseitigung der Bodenkontamination durch eine Chemiefabrik im oberfränkischen Marktredwitz in den 1990er Jahren sein.
Die geschätzten Sanierungskosten in den drei Gemeinden belaufen sich nach Angaben des SPD-Abgeordneten Harald Güller auf eben jene 100 Millionen Euro. Diese könnten die Kommunen jedoch nicht aus eigener Kraft stemmen. Die über den kommunalen Finanzausgleich für 2022 und 2023 in Aussicht gestellten 14 Millionen Euro seien jedenfalls nicht ausreichend, betonte Güller. Der Sonderfonds wäre ein Signal an die Region, dass die notwendige Sanierung der Brachen endlich in Angriff genommen werden könne. Für die Kommunen böten sich durch die Sanierung neue innerörtliche Entwicklungschancen. Die Reaktivierung belasteter Brachen wäre auch ein aktiver Beitrag zum Flächensparen.
Für die CSU stellte Hans Herold klar, es müsse für die Kommunen eine Lösung gefunden werden. 100 Millionen Euro seien aber auch für den Freistaat eine Menge Geld. "Das ist allein aus Bayern heraus nicht machbar und nicht finanzierbar", sagte Herold. Es müssten andere Möglichkeiten geprüft werden, unter anderem eine Beteiligung des Bundes. Helmut Kaltenhauser (FDP) warnte vor einem Präzedenzfall. Es gebe auch in anderen Gemeinden Altlastenfälle. Wenn für deren Beseitigung stets der Freistaat aufkommen müsse, wäre das eine Überforderung. Die Grünen äußerten grundsätzliche Sympathie für den Vorstoß der SPD. Allerdings seien Einzelfalllösungen immer schwierig, erklärte deren Abgeordneter Tim Pargent. Es brauche deshalb allgemeingültige Regeln, wie industrielle Altlasten unter Beteiligung des Freistaats beseitigt werden könnten.
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