Bayern
02.09.2020 - 07:48 Uhr

Bayern erlaubt Grillen auf öffentlichen Plätzen wieder

Seit diesem Mittwoch dürfen Fleisch und Bratwurst auch an öffentlichen Plätzen wieder auf den Grill. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte das zuvor gültige Verbot zum Schutz vor Corona außer Kraft. Es sei unverhältnismäßig.

In Bayern ist Grillen auf öffentlichen Plätzen wieder gestattet. Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
In Bayern ist Grillen auf öffentlichen Plätzen wieder gestattet.

München. Fleisch und Würstchen dürfen auch auf öffentlichen Grillplätzen in Bayern wieder auf den Rost: Das im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen verbotene Grillen auf öffentlichen Plätzen und in Anlagen ist im Freistaat wieder erlaubt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte die entsprechende Regelung am Dienstag in einem Normenkontroll-Eilverfahren vorläufig außer Vollzug – wegen Unverhältnismäßigkeit. Die Staatsregierung hatte das Grillen in der Öffentlichkeit zum Schutz vor Ansteckungen unabhängig von den anwesenden Personen generell untersagt. Ab Mittwoch dürfen Grillfans nun wieder anschüren – unter Beachtung des Mindestabstands natürlich.

Der Freistaat hatte mit Blick auf die gerade in Ballungszentren oft überfüllten Grillplätze argumentiert, dass die Mindestabstände zwischen unterschiedlichen Gruppen oftmals nicht eingehalten werden könnten. Somit komme es auf die Größe der einzelnen Gruppe nicht an. Die Kammer sah dies unter Verweis auf das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz jedoch anders: "Ein undifferenziertes Verbot erweist sich hingegen als unverhältnismäßig." In der Verordnung werde nicht ausreichend auf unterschiedliche Gegebenheiten eingegangen, schließlich verbiete sie das Grillen auch dort, wo es ausreichend Platz und keine Probleme mit Menschenansammlungen gebe.

VideoOnetzPlus
Pullenried bei Oberviechtach12.08.2020
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.