Die Klage gegen die Planung des Süd-Ost-Links ist laut Bundesverwaltungsgericht unzulässig. Das teilte der Netzbetreiber Tennet, der die Gleichstromtrasse plant, am Freitag mit. Bereits im Frühjahr dieses Jahres lehnte das Gericht den Eilantrag gegen die Genehmigung der geplanten Gleichstromleitung ab, eine Begründung stand damals noch aus. Der Landkreis Wunsiedel, die Stadt Marktredwitz, der Bayerische Wanderverband und der Bund Naturschutz hatten gemeinsam Klage gegen die Trasse eingelegt. Nun erklärte das Gericht laut Tennet-Mitteilung eine Klage gegen die Bundesfachplanungsentscheidung für unzulässig. Der Netzbetreiber begrüßte den Beschluss: Dieser habe nicht nur Bedeutung für den Süd-Ost-Link, sondern auch für den Netzausbau allgemein. "Der Beschluss bestätige das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (Nabeg) als rechtssichere Grundlage eines zügigen Ausbaus des Übertragungsnetzes."
Das Nabeg legt ein zweistufiges Genehmigungsverfahren für Netzausbauprojekte fest. Im ersten Schritt (Bundesfachplanung) entscheidet die Genehmigungsbehörde über einen Korridor, im zweiten Verfahren (Planfeststellungsverfahren) wird der "grundstücksscharfe Trassenverlauf innerhalb des Korridors" genehmigt. Um den Netzausbau zu beschleunigen, hat der Gesetzgeber definiert, dass erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens die Klagemöglichkeit besteht, so Tennet.
Im Dezember 2019 hatte die Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde den Korridor für das Erdkabelprojekt Süd-Ost-Link im Abschnitt von Hof bis Pfreimd im Landkreis Schwandorf in der Bundesfachplanung festgelegt. Im Frühjahr 2020 wurde beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die Bundesfachplanungsentscheidung für diesen Abschnitt eingereicht. Kurz darauf wurde ein Eilantrag gestellt, um das laufende Genehmigungsverfahren bis zur Entscheidung zu stoppen. Das Gericht hat den Eilantrag im Frühjahr 2021 abgelehnt und dies nun begründet.
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