Die bayerischen Brauereigaststätten erhalten nun doch uneingeschränkten Zugang zu den November- und Dezember-Hilfen des Bundes. Darauf haben sich Bundes- und Staatsregierung laut einer Mitteilung der bayerischen Staatskanzlei geeinigt. Künftig ist auch der Gaststättenteil der Unternehmen antragsberechtigt. Nach der bisherigen Regelung hatte nur ein Teil der Betriebe einen Anspruch auf Corona-Hilfe - entweder die Brauerei oder die Gaststätte. Viele der Unternehmen brachte diese Einschränkung in massive finanzielle Probleme. Ihre Anträge können die Brauereigaststätten nun noch bis Ende April stellen. Mit der Hilfe können maximal 75 Prozent der Umsätze aus den Vergleichsmonaten des Jahres 2019 ersetzt werden.
Dass auch Zoigl-Wirte von der neuen Regelung profitieren können, freut auch Reinhard Fütterer. Allerdings sagt der Sprecher der Schutzgemeinschaft „Echter Zoigl vom Kommunbrauer“ auch, dass man für eine Bewertung die genauen Bedingungen und Förderrichtlinien kennen muss. Grundsätzlich sei die Situation unter den Zoiglwirten weniger dramatisch als bei vielen Brauereien. „Wir Zoiglwirte betreiben unsere Wirtschaften fast alle im Nebenerwerb“, so Fütterer.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einem "wichtigen Erfolg" für die Brauereigaststätten. Der erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe werde ihnen helfen, die schwere Belastung durch die Corona-Pandemie zu lindern. Söder verwies darauf, dass die Regelung auch für die Vinotheken und Straußwirtschaften von Weingütern gilt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wurde in der Mitteilung mit den Worten zitiert, es handle sich um ein "wichtiges Signal", da viele Brauereigaststätten weiter stark unter den aktuellen Corona-Beschränkungen litten.
"Wichtiger Etappenerfolg"
Für Stefan Stang, den Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Privaten Brauereien in Bayern, ist die Entscheidung ein "wichtiger Etappenerfolg". Für viele Betriebe sei die nun mögliche Hilfe ein Rettungsanker. Es werde damit die Ungleichbehandlung zu anderen Mischbetrieben wie Bäckerei-Cafés oder Metzgerei-Imbissen abgestellt. Allerdings bedeute die Einbeziehung der Brauereigaststätten "noch nicht das Ende der Reise". Es brauche nun ein Szenario für den Wiedereinstieg nach dem Lockdown und Hilfen für die wegen Corona voraussichtlich erneut ausfallende Fest-Saison, die für viele kleine Brauereien eine der wichtigsten Einnahmequellen sei.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) erklärte, die Bundesregierung habe den "Hilferuf der Brauereigaststätten erhört". Der Zugang zu den Hilfsprogrammen sei für viele "die Existenzrettung in schwierigen Zeiten". Jetzt müsse die schrittweise Öffnung der Gastronomie erfolgen, damit diese Traditionsbetriebe ihr Geld wieder am Markt verdienen könnten und nicht auf Dauer "am Tropf des Steuerzahlers hängen" müssten. "Ich freue mich für die bayerischen Brauer und ihre Gaststätten, dass sie nun die Wirtschaftshilfen erhalten, die ihnen zustehen", erklärte Aiwanger. "Unser wochenlanger Kampf hat sich gelohnt."
Marianne Schieder: Guter Tag
Auch die SPD verbuchte den Erfolg im Sinne der Brauer für sich. Fraktionsvize Klaus Adelt erinnerte daran, dass die SPD im Landtag schon im Dezember eine Initiative zur Unterstützung der meist kleinen Familienbetriebe gestartet hatte, die damals noch von CSU und Freien Wählern abgelehnt worden sei. Auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) habe seine Mitwirkung zugesagt gehabt, sei aber bislang an der restriktiven Haltung Altmaiers gescheitert. "Es war nicht zu rechtfertigen, die internationale Systemgastronomie mit Steuergeld zu finanzieren, nicht aber familiengeführte Traditionsbetriebe", begrüßte Adelt der Meinungsumschwung bei Altmaier. Die Vorsitzende der bayerischen SPD-Landesgruppe im Bundestag, Marianne Schieder, sprach von einem "guten Tag für die bayerische Wirtshauskultur".
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