Ursprünglich ging es um zweifachen versuchten Mord, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der 52-jährige Monteur aus Amberg soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der Vorwurf des versuchten Mordes wird fallen gelassen. Sein Verteidiger hingegen sieht nur ein Fahren ohne Fahrerlaubnis für erwiesen an und hält eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen für angemessen.
Der Angeklagte war am 1. Mai vergangenen Jahres zu nächtlicher Stunde auf der Straubinger Westtangente unterwegs, als er von zwei Polizeibeamten zu einer Kontrolle herausgewunken wurde. Den Aussagen der beiden Beamte zufolge habe er sich mit hoher Geschwindigkeit dem Kontrollpunkt genähert. Zunächst habe er abgebremst um dann wieder Gas zu geben und sei auf die Beamten zuzufahren. Diese hätten sich nur mit einem Sprung zur Seite retten können. Daraufhin verfolgten sie das Fahrzeug und konnten den Angeklagten auf einem Hof stellen.
Die Angaben der Polizisten führten im Laufe des Ermittlungsverfahrens letztendlich dazu, dass dem Angeklagten zweifacher versuchter Mord vorgeworfen wurde und er ab dem 1. Juli in Untersuchungshaft saß. Nach einem Ortstermin sah jedoch die Schwurgerichtskammer keinen dringenden Tatverdacht mehr und hob den Haftbefehl auf.
Alkohol und Kokainreste im Blut
Bevor am dritten Verhandlungstag die Schlussvorträge gehalten wurden, hörte die Schwurgerichtskammer noch einen Rechtsmediziner und einen Psychologen als Sachverständige an. Nachdem beim Angeklagten eine Blutalkohol von knapp 0,8 Promille sowie Abbauprodukte von Kokain festgestellt wurden, gab der Rechtsmediziner Aufschluss darüber, wie sich diese Substanzen auf seine Wahrnehmung auswirkten. Nach dessen Berufserfahrung würde sich das Dunkelsehen um etwa 30 Prozent verschlechtern und die Reaktionszeit um bis zu 50 Prozent verlängern. Da sich der Angeklagte geweigert hatte, sich von dem psychologischen Sachverständigen untersuchen zu lassen, konnte dieser sein Gutachten nur nach Aktenlage erstatten. Dabei schloss er Strafmilderungsgründe aus. Ebenso verneinte er die Notwendigkeit, den Angeklagten in eine Entzugsklinik einzuweisen.
In seinem Schlussvortrag hob der Staatsanwalt hervor, dass es sich um keine Bagatelle gehandelt hat. Der Angeklagte habe vielmehr rücksichtslos seine Eigeninteressen verfolgt. Dabei ging es ihm darum, den Rauschmittelkonsum und die fehlende Fahrerlaubnis zu verdecken. Sein Handeln sei brandgefährlich und potenziell lebensgefährlich gewesen. Zu seinen Gunsten könne er nichts anführen, da sich der Angeklagte während des gesamten Verfahrens nicht geäußert habe. Die Vertreter der beiden Polizeibeamten, die als Nebenkläger auftreten schlossen sich den Ausführungen an.
"Hechtsprung" oder "Hupfer"?
Verteidiger Sebastian Gaßmann ging in seinem Plädoyer mit den beiden Polizeibeamten hart ins Gebet. Diese hätten im Ermittlungsverfahren unterschiedliche Behauptungen aufgestellt: Zunächst sei von einem "Hechtsprung" die Rede gewesen, "sonst hätte er uns frontal erwischt", später wurde daraus nur ein "Hupfer". In der Hauptverhandlung als Zeugen befragt sei davon nur übriggeblieben, dass ein Beamter vor Schreck erstarrte und seine Kelle zum Körper zog.
Der Verteidiger zeigte sich davon überzeugt, dass sein Mandant an den Beamten einfach vorbeifahren konnte. Eine Gefährdungssituation habe nicht bestanden. Was am Ende übrig bleibt sei ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, welche mit einer Geldstrafe zu ahnden ist.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.