München
27.01.2023 - 17:20 Uhr

Kein Paradies für Raubgräber mehr: Staatsregierung stellt neues Denkmalschutzgesetz vor

50 Jahre ist das bayerische Denkmalschutzgesetz nun alt, jetzt bekommt es eine Generalüberholung. Raubgräbern soll die Arbeit erschwert und der Denkmalschutz mit den Herausforderungen des Klimaschutzes in Einklang gebracht werden.

Die Spule eines Metallsuchgeräts schwebt über dem Boden. Die Bayerische Staatsregierung will mit dem neuen Denkmalschutzgesetz das sogenannte "Sondengehen" bis auf wenige Ausnahmen im Freistaat verbieten. Symbolbild: Uwe Anspach/dpa
Die Spule eines Metallsuchgeräts schwebt über dem Boden. Die Bayerische Staatsregierung will mit dem neuen Denkmalschutzgesetz das sogenannte "Sondengehen" bis auf wenige Ausnahmen im Freistaat verbieten.

Mit einer Novelle des Denkmalschutzgesetzes will die Bayerische Staatsregierung das illegale Graben nach archäologischen Funden und im Boden verborgenen Kunstschätzen eindämmen. Dabei soll der Einsatz von Metallsonden auf Äckern und Wiesen im Freistaat bis auf wenige begründete Ausnahmen verboten werden. Mit der Einführung eines bayerischen Schatzregals soll zudem verhindert werden, dass Funde, die zum archäologischen Erbe des Freistaats zählen, außer Landes gebracht und verkauft werden. Stattdessen sollen Finder und Grundstückseigentümer eine Entschädigung erhalten.

"Bayern ist kein Selbstbedienungsladen für Schatzräuber", begründete Kulturminister Markus Blume (CSU) die geplanten Neuerungen bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes im Landtag, der noch im Frühjahr verabschiedet werden soll. Durch die bisher fehlende Eigentumsregelung für archäologische Funde hätten auch gesetzeswidrig handelnde "Schatzsucher" Miteigentum daran erwerben können. Dies habe in den vergangenen Jahren zu einem starken Anstieg an illegalen Raubgrabungen mit Metallsonden und zu hohen Verlusten am archäologischen Erbe Bayerns geführt. Experten gehen von bis zu einer Million Objekte im Jahr aus.

Automatisches Eigentum des Freistaats

Die Einführung des Schatzregals hat zur Folge, dass archäologische Funde automatisch in das Eigentum des Freistaats übergehen. Sie müssen "unverzüglich" dem Landesamt für Denkmalpflege übergeben werden. Auf Antrag der Fundort-Gemeinde sollen die Funde dort verbleiben, wenn deren fachgerechte Archivierung und Lagerung gewährleistet werden kann. Damit soll laut Blume der Verbleib des historischen Erbes in einer Region möglichst gewährleistet werden. Bislang gilt in Bayern die Hadrianische Teilung. Eigentümer eines archäologischen Fundes ist nach dieser Regelung zur einen Hälfte der Finder und zur anderen Hälfte der Eigentümer des Grundstücks, in welchem der Schatz verborgen war.

Entschädigung statt Hadrianischer Teilung

Mit dem neuen Gesetz soll auch geregelt werden, dass der Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Bodendenkmal entdeckt wurde, einen Ausgleichsanspruch durch den Freistaat hat. Der Finder bekommt einen Anspruch auf Belohnung. Entschädigung und Belohnung bemessen sich am Verkehrswert des restaurierten Objekts, abzüglich der Kosten für die Restaurierung und Konservierung. Die Ansprüche entfallen allerdings bei Verkehrswerten unter 1 000 Euro und im Falle einer illegalen Grabung. Zudem müssen die Grabenden die Kosten der Suche und Bergung sowie für die wissenschaftliche Dokumentation der Funde bis zu einer Zumutbarkeitsgrenze selbst tragen.

Lockerung im Denkmalschutz für grüne Energie

Neben der Neuregelung der Schatzsuche werden mit dem Gesetz die Vorschriften zur energetischen Sanierung denkmalgeschützter Häuser und Gebäude gelockert und für die Errichtung von Photovoltaikanlagen geöffnet. Demnach dürfen diese künftig genehmigungsfrei auf den Dächern installiert werden, wenn diese vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar sind. Ansonsten sollen unter denkmalschützerischen Gesichtspunkten Einzellösungen möglich sein. "Das Denkmal steht dabei im Mittelpunkt", betonte Blume. Neu ist auch, dass Windkraftanlagen in der Nähe von Baudenkmälern zulässig werden. Deren Errichtung soll nur bei knapp 100 "landschaftsprägenden Einzeldenkmälern" wie zum Beispiel den Königsschlössern untersagt bleiben. "Wir zeigen damit, wie es geht, Denkmalschutz und Klimaschutz in Balance zu bringen", sagte Blume.

Sabine Weigand (Grüne) bezeichnete die Reform als "längst überfällig". Sie stehe und falle aber mit einer ausreichenden Finanzausstattung. Volkmar Halbleib (SPD) warf der Staatsregierung vor, mit ihrer jahrelangen Verweigerung eines Schatzregals den Verlust zahlreicher Kulturgüter begünstigt zu haben. Für die CSU begrüßte Helmut Radlmeier die Novelle. Die verschärften Vorgaben für Grabungen seien zum Schutz von Kulturgütern wichtig. "Wer nach Recht und Gesetz handelt, der wird belohnt", hob Radlmeier hervor. Ulrich Singer (AfD) urteilte dagegen, der Denkmalschutz werde mit dem neuen Gesetz "weitgehend abgeschafft und dem Klimakult geopfert". Zudem würden Hobbyschatzsucher unter den Generalverdacht des Raubgräbertums gestellt.

 
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