Eine Expertenanhörung im bayerischen Landtag hat kein einheitliches Bild bezüglich der Notwendigkeit von Maßnahmen ergeben, die der weiteren Vergrößerung des Landtags entgegenwirken. Zwar bestätigte der Präsident des Landesamtes für Statistik, Thomas Gößl, Berechnungen, wonach der Landtag nach der nächsten Wahl im Herbst 2023 wegen zusätzlicher Überhang- und Ausgleichsmandate statt der derzeit 205 auf über 230 Mandate anwachsen könnte, Handlungsbedarf sah aber nur eine Minderheit der Sachverständigen. Gleiches galt für die Frage, ob es aus Gründen der Wahlgerechtigkeit einen umfassenden Neuzuschnitt von Stimmkreisen brauche. Vor allem die FDP hatte das auf der Grundlage eines von ihr beauftragten Gutachtens gefordert.
Der Bayreuther Rechtsprofessor Markus Möstl erklärte, aus verfassungsrechtlicher Sicht seien Wahlrechtsänderungen nicht erforderlich. Die in der bayerischen Verfassung aufgeführte Sollstärke von 180 Abgeordneten dürfe "nicht absolutiert" werden. Sie sei lediglich der "rechnerische Ausgangspunkt" für die das spätere Wahlergebnis möglichst regional ausgewogen widerspiegelnde Besetzung des Landtags.
FDP fordert weniger Stimmkreise
Die von der FDP geforderte Reduzierung der Stimmkreise von derzeit 91 auf bis zu 70 sei aus mehreren Gründen problematisch. "Ich würde davon strikt abraten", sagte Möstl. Zum einen sinke dadurch die Zahl der direkt für eine Region gewählten Abgeordneten, zum anderen würden immer größere und landkreisübergreifende Stimmkreise nötig. Das widerspreche dem Geist, aber auch tatsächlichen Vorgaben der Verfassung, betonten Möstl und eine Mehrheit der Experten.
Dagegen führte der Politikwissenschaftler Joachim Behnke aus, dass es bei der Zahl der Stimmkreise "definitiv Handlungsbedarf" gebe. Die breitere Auffächerung des Parteienspektrums führe zu immer mehr Überhang- und Ausgleichsmandaten und damit zu einer wachsenden regionalen Unausgewogenheit der Mandatsverteilung, wovon tendenziell das bevölkerungsreiche Oberbayern am meisten profitiere.
Mathematiker widerspricht Staatsrechtler
Lösen ließe sich das am einfachsten mit weniger Stimmkreisen. Diese müssten auch landesweit in etwa gleich groß geschnitten werden, um Chancengleichheit für alle Kandidaten zu schaffen. Der Augsburger Mathematik-Professor Friedrich Pukelsheim widersprach Staatsrechtler Möstl direkt. Die Vorgabe von 180 Abgeordneten sei kein "rechnerischer Ausgangspunkt", sondern die in der Verfassung festgelegte Zielgröße. Daran müsse sich das Wahlrecht orientieren.
Ungeachtet der Expertenanhörung plant die Staatsregierung für die Landtagswahl im Jahr 2023 keine Änderungen am Wahlrecht und an den Stimmkreiszuschnitten. Der Landtag wird das voraussichtlich im Mai mehrheitlich bestätigen.















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