München
25.10.2024 - 11:58 Uhr

Bayern plant Entbürokratisierung im Bau- und Fischereirecht

Von A wie Angeln bis W wie Wärmepumpe reichen die neuen Vorschläge der Staatsregierung zum Bürokratieabbau. Vieles soll schneller, leichter und bürgerfreundlicher werden. Im Landtag ist man nicht über alles begeistert.

Die bayerische Staatsregierung will Bürokratie abbauen. Symbolbild: Bernd Weißbrod/dpa
Die bayerische Staatsregierung will Bürokratie abbauen.

Die Staatsregierung hat ihr zweites Entbürokratisierungsgesetz in den Landtag eingebracht. Es sieht für die Bürger Erleichterungen unter anderem im Bau- und im Fischereirecht vor. Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) sprach von einem "weiteren Teil des Bayern-Updates". Insgesamt seien nun bereits 85 Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht worden, weitere würden folgen. "Wir setzen den Weg der Deregulierung konsequent fort, weil wir wissen, dass wir einen schlankeren Staat brauchen", sagte Herrmann.

Nach der Vorlage sollen Bauanträge aus kreisangehörigen Gemeinden künftig direkt bei den Landratsämtern als zuständige Bauaufsichtsbehörden eingereicht werden. Damit sollen Verfahrensschritte zusammengefasst und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Zudem werden im Baurecht mehrere Regeln zur Einhaltung von Mindestabständen abgeschafft. Außerhalb von Gemeinden betrifft dies unter anderem Mobilfunkmasten und Windräder, für die künftig die niedrigeren Abstände des Immissionsschutzgesetzes gelten sollen. Innerorts entfallen die Mindestabstände zur Nachbarbebauung für ebenerdige Terrassen und für Wärmepumpen bis zu einer Höhe von zwei Metern.

Änderungen beim Fischereigesetz

Änderungen gibt es auch im Fischereigesetz. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre benötigen künftig keinen Jugendfischereischein mehr, die damit bisher verbundenen Kosten entfallen. Zum Angeln gehen reicht dann aus, von einem Erwachsenen mit Fischereischein begleitet zu werden. Für Erwachsene gilt der Fischereischein künftig lebenslang, unabhängig davon, für wie lange die Fischereiabgabe entrichtet ist. Der Schein muss also bei befristeter Zahlung nicht neu beantragt werden. Gleichzeitig wird allerdings die Gebühr für die Fischereiabgabe auf Lebenszeit von maximal 300 auf 400 Euro angehoben. Es ist die erste Erhöhung seit 20 Jahren.

Weitere Neuerungen betreffen die Genehmigungsverfahren für Windräder sowie das Waldgesetz. Zudem wird die Erhebung mehrerer Statistiken beendet oder befristet ausgesetzt. Komplett gestrichen wird das zuletzt kaum noch angewendete Landpachtverkehrsgesetz. Um Kommunen und Handwerker von Bürokratie zu entlasten, werden die Freigrenzen für die Auftragsvergabe ohne zuvor erforderliche Ausschreibung deutlich angehoben. Durch eine Veränderung im Dienstrecht sollen Mitarbeiter von Behörden dazu ermuntert werden, bürger- und unternehmerfreundlicher zu entscheiden. Eine lösungsorientierte und pragmatische Arbeitsweise soll genauso mit schnellerer Beförderung belohnt werden können wie das Ausschöpfen bestehender Ermessensspielräume. Das Ermöglichen solle im Vordergrund stehen, nicht das Verhindern, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Geteiltes Echo im Landtag

Die Vorlage stieß im Landtag auf ein geteiltes Echo. Grünen-Fraktionsvize Johannes Becher lobte die Pläne zur Vereinfachung des Vergaberechts und den Wegfall der Mindestabstände im Baurecht. Auch die Beschleunigung der Baugenehmigungen lobte er. Voraussetzung dafür sei aber eine bessere Digitalausstattung der Behörden. Noch Spielräume sah Becher beim Abbau der Statistikpflichten. Benjamin Nolte (AfD) zeigte sich mit Blick die gewünschte größere Entscheidungsfreude in Behörden skeptisch. Dies könne zu mehr Willkür führen. Bei den Lockerungen im Vergaberecht sah Nolte die Gefahr von Mauscheleien und Korruption. Sabine Gross (SPD) kündigte für die weitere parlamentarische Beratung mehrere Änderungsanträge ihrer Fraktion an.

 
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