Laut Robert-Koch-Institut haben die Corona-Warn-App bislang 15 Millionen Deutsche heruntergeladen. Wir klären im 68. Teil der Leserfragen, ob die App nur aktiviert werden muss, wenn man sich in der Öffentlichkeit bewegt.
Ich habe eine Frage zu der Corona-Warn-App: In der Literatur heißt es, man soll Bluetooth nur benutzen, wenn die App gebraucht wird, da sie leicht zu hacken ist?
Wenn die Corona-Warn-App bei abgeschaltetem Bluetooth benutzt wird, laufe die App weiter, so die Verbraucherzentrale. Es spreche nichts dagegen, Bluetooth etwa nachts zum Schlafen abzuschalten, heißt es. Bei ausgeschaltetem Bluetooth können aber keine Begegnungen erfasst werden und in die Berechnung des Infektionsrisikos einfließen. Demnach ist die App nur bei eingeschaltetem Bluetooth voll funktionsfähig. Der Bayerische Rundfunk schreibt: Wer mit angeschaltetem Bluetooth herumläuft, öffne eine Verbindung nach außen, die theoretisch für Hacker-Angriffe genutzt werden kann. Fakt sei aber, dass solche Hacks sehr selten sind und sich für die Angreifer oft nicht wirtschaftlich lohnen.
Muss ich die Corona-App nur aktivieren wenn ich mich in der Öffentlichkeit bewege?
„Auch wenn Sie die App heruntergeladen haben und nutzen, sind Sie frei darin, wie Sie die App verwenden. Es gibt weder eine Pflicht, ein positives Testergebnis in der App einzutragen, noch im Falle einer Warnung bestimmte Maßnahmen zu ergreifen“, so die Verbraucherzentrale.
Was ist mit Personen, die infiziert waren, bevor es die App gab? Sie haben keinen QR-Code erhalten.
Am 16. Juni, also vor mehr als 14 Tagen, ging die Corona-Warn-App an den Start. Das Robert-Koch-Institut schreibt auf seiner Internetseite: „Die App fängt von Tag 1 der Installation an, die Tage zu zählen. Ab Tag 14 werden die Begegnungen, die vor diesen 14 Tagen stattgefunden haben, wieder gelöscht, weil diese nicht mehr relevant für die Risiko-Ermittlung sind.“ „Es werden nur die neu Infizierten berücksichtigt, die sich (etwa über QR-Code) gemeldet haben, seit es die App gibt“, sagt dazu Professor Daniel Loebenberger, Experte für Cybersicherheit an der OTH Amberg-Weiden.
Wie lange ist ein Corona-Patient in der App als "infiziert" sichtbar?
„Bei einer Infektion werden bestimmte kryptographische Informationen an alle Apps verschickt“, erklärt Professor Daniel Loebenberger. Von diesen „kryptographischen“ Informationen (per Kryptographie werden Inhalte verschlüsselt und wieder entschlüsselt) werden die „IDs“ des Infizierten berechnet. „Die temporären IDs werden meiner Kenntnis nach zwei Wochen lang gespeichert und ändern sich jede Stunde“, sagt Professor Daniel Loebenberger. Und ergänzt: „Es ist wichtig, einen Unterschied zwischen ,der Person‘ und ,der temporären ID‘ zu machen. Über die eigentliche Person wird niemals irgendwas gespeichert.“ Die Bundesregierung teilt mit: „Ein Missbrauch der Meldung des Infektionsstatus soll durch technische und organisatorische Maßnahmen verhindert werden.“
Wir veranstalten Kindergeburtstage auf dem Bauernhof. Wann können wir sie wieder anbieten?
„Veranstaltungen, die von einer begrenzten Teilnehmerzahl besucht werden (insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) sind (...) gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann“, schreibt der Bayerische Bauernverband in einem „FAQ“. Teilnehmen dürfen laut Beschluss des Kabinetts ab 8. Juli etwa bei Geburtstagsfeiern bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 200 Personen im Freien.
Bluetooth und die Corona-Warn-App
Eine Ausnahme bei der Corona-Warn-App gibt es für IOS-Nutzer: „Wer Bluetooth über das Kontrollzentrum deaktiviert, schaltet es nicht komplett aus, die App kann weiterarbeiten. Komplett ausschalten geht dort nur über das Einstellungsmenü“, informiert der Bayerische Rundfunk. Die Verbraucherzentrale rät Nutzern: „Manche Geräte bieten die Möglichkeit, ihr Smartphone bei eingeschaltetem Bluetooth auf ,sichtbar’ zu schalten. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie das nicht erlauben. Die Corona-Warn-App funktioniert auch, wenn Ihr Gerät ,unsichtbar’ ist.“





















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