Weil er über Jahre keine Sozialabgaben abgeführt hat, stand ein Bauunternehmer aus dem Landkreis Cham vor dem Amtsgericht Regensburg. Wie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg in einer Pressemitteilung bekannt gab, überführte die Dienstelle in Furth im Wald den Geschäftsführer einer im Baugewerbe tätigen Firma. In 33 Fällen sei ein Schaden von rund 380.000 Euro entstanden.
Zahlungsunfähigkeit verschwiegen
Weitere Ermittlungen ergaben, dass das Unternehmen bereits seit Dezember 2017 zahlungsunfähig war. Obwohl dies dem Geschäftsführer bekannt war, stellte er keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Deshalb musste er sich auch wegen Insolvenzverschleppung vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft reichte gegen den Geschäftsmann eine Klage beim Amtsgericht Regensburg ein. Da der Angeklagte bereits zu Beginn der Hauptverhandlung ein vollumfängliches Geständnis ablegte, verhängte das Amtsgericht Regensburg eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten zur Bewährung. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 220 Tagessätzen zu je 15 Euro.
Scheinselbstständige aus Südosteuropa
Der Unternehmer, der in ganz Bayern tätig war, beschäftigte zwischen 2011 und 2015 zahlreiche Arbeiter aus Südosteuropa. Nach außen hin traten diese Arbeiter als selbstständige Subunternehmer auf. Die Ermittlungen der Zöllner deckten auf, dass es sich bei den Arbeitern um Scheinselbstständige handelte. Das sind Arbeitnehmer, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum Firmeninhaber stehen.
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