Regensburg
04.01.2024 - 21:04 Uhr
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Mann aus dem Landkreis Neustadt/WN stirbt bei Unfall: Geisterfahrer muss wohl nicht ins Gefängnis

Sieben Stunden wird vor Gericht über den tödlichen Unfall verhandelt, den ein betrunkener Geisterfahrer verursacht und bei dem ein Mann aus dem Landkreis Neustadt/WN stirbt. Am Ende muss der Angeklagte wohl nicht ins Gefängnis.

Der Geisterfahrer in der Mitte sitzend, zwischen seinem Verteidiger (rechts) und einem Dolmetscher (links). Bild: Wolfgang Fischer
Der Geisterfahrer in der Mitte sitzend, zwischen seinem Verteidiger (rechts) und einem Dolmetscher (links).

Von Wolfgang Fischer

Was ist die gerechte Strafe für einen sturzbetrunkenen Geisterfahrer, der einen Mann aus dem Landkreis Neustadt-Waldnaab totfährt und drei weitere Menschen aus dem Landkreis Cham so schwer verletzt, dass sie wohl ein Leben lang gezeichnet sind? Mit dieser Frage hat sich am Donnerstag das Schöffengericht in Regensburg über sieben Stunden lang beschäftigt. Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe verhängten die Richter gegen einen 38-jährigen Bulgaren, der den folgenschweren Zusammenstoß auf der vierspurigen Bundesstraße 85 vor den Toren der Stadt Cham im November 2022 verursacht hat.

Mutter und Geschwister des Getöteten blicken dem Angeklagten an diesem Tag im Saal 101 des Landgerichts Regensburg direkt in die Augen. Der bullige Bauarbeiter mit den pechschwarzen Haaren, der nach neun Monaten in Untersuchungshaft inzwischen wieder auf freiem Fuß ist, beteuert immer wieder, ihm tue das alles sehr leid. Die Angehörigen des Unfallopfers tröstet das nicht.

Der 38-jährige Osteuropäer lässt zwar über seinen Anwalt die Vorwürfe „in objektiver und subjektiver Sicht“ einräumen, ansonsten aber will er nichts sagen. Die Fakten sind klar. Kurz vor 20 Uhr treffen sich an jenem Samstagabend vier Freunde – zwei Frauen und zwei Männer im Alter zwischen 41 und 51 Jahren – auf einem Parkplatz in Cham. Sie wollen einen Tanzabend in Roding besuchen. Am Steuer des Autos sitzt eine 42 Jahre alte Frau. Sie fährt auf die autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße Richtung Roding. Die Stimmung im Wagen ist gut. Das ändert sich kurz nach der Anschlussstelle Cham-West auf Höhe des Altenmarkter Industriegebietes.

Noch auf Brücke angehalten

Plötzlichen tauchen Schweinwerfer im Gegenverkehr auf, wo gar kein Gegenverkehr sein darf. Die Lichter kommen schnell näher. „Weich aus!“ soll der Beifahrer noch gerufen haben, dann zieht die Fahrerin das Auto nach links. Bruchteile von Sekunden später kracht es. Der Geisterfahrer ist in das mit den vier Freunden besetzte Fahrzeug hineingedonnert.

„Es war plötzlich dunkel und still“, sagt eine Mitfahrerin, die damals hinter dem Beifahrer saß. Sie und die beiden vorne Sitzenden sind ansprechbar. Der 46-Jährige, der hinter der Fahrerin eingestiegen war, nicht. Er blutet stark, ist bewusstlos. Für ihn kommt jede Hilfe zu spät. Er stirbt noch an der Unfallstelle.

Der Geisterfahrer ist damals bei Roding in der falschen Richtung auf die Bundesstraße gefahren. Mehrere Zeugen haben das beobachtet. Demnach hatte er zuvor noch kurz auf der Brücke angehalten, bevor er den folgenschweren Fehler beging. Eine Frau muss in der Auffahrt stark abbremsen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

Dann fährt der Bulgare rund zehn Kilometer auf der Bundesstraße in falscher Richtung, bis es zu dem Unfall kommt. Mehrmals können andere Verkehrsteilnehmer nur knapp eine Kollision vermeiden. Autofahrer geben Lichtzeichen, wollen den 38-Jährigen zum Anhalten bewegen. Doch der zeigt keinerlei Reaktion, fährt mit unverminderter Geschwindigkeit immer weiter. Meist soll er die rechte Seite eingehalten haben, manchmal aber auch einen Linksdrall gehabt haben.

Eine Blutuntersuchung ergibt später, dass der Bulgare zum Tatzeitpunkt mindestens 1,9 Promille im Blut gehabt hat, vermutlich sogar deutlich mehr. Vier bis fünf Bier und eine halbe Flasche Schnaps soll damals sein tägliches Pensum gewesen sein. Dabei befand er sich wohl in einem psychischen Ausnahmezustand, wie der Staatsanwalt feststellt. Denn sein einziger echter sozialer Kontakt, die in Mazedonien lebende Mutter, war im Krankenhaus. Die Sorge darüber betäubte der Mann offenbar mit Bier und Schnaps. Dabei hatte er allerdings auch zuvor schon ein latentes Alkoholproblem.

Im Prozess werden die gravierenden Folgen des Zusammenstoßes für die überlebenden Unfallbeteiligten deutlich. Sie haben multiple Frakturen und andere schwerste Verletzungen davongetragen, mussten unzählige Operationen über sich ergehen lassen, waren teilweise bis zu elf Monate arbeitsunfähig. Und sind doch bis heute von dem, was ihnen damals passiert ist, körperlich gezeichnet. Von den psychischen Folgen, die sie wohl nie ganz überwinden werden, ganz zu schweigen. Auch der Unfallverursacher ist schwer verletzt worden, doch das habe er sich selbst zuzuschreiben, sagt Richterin Andrea Costa in ihrer Urteilsbegründung.

Schuld alleine beim Angeklagten

Breiten Raum nimmt beim Prozess die Frage ein, wie es letztlich zum Zusammenstoß gekommen ist. Auf welcher Seite sind die beiden Fahrzeuge gefahren, wollten beide ausweichen oder nur einer? Drei Varianten sind für den technischen Sachverständigen möglich. Wie es tatsächlich war, bleibt ungeklärt. Die Verantwortung für den folgenschweren Unfall trage aber einzig und allein der Angeklagte, stellt die Richterin fest. Die Fahrerin des anderen Autos treffe nicht die geringste Schuld.

Bei den Angehörigen des Unfallopfers bleiben trotz der umfangreichen Beweisaufnahme viele Ungereimtheiten. Viele Warums und keine Antworten. Mutter und Geschwistern des Getöteten ist anzusehen, wie unbefriedigend dieser Prozess für sie ist.

Nach den Aussagen des medizinischen Sachverständigen deutet sich an, dass der Angeklagte vielleicht nicht ins Gefängnis muss. Der Gutachter bescheinigt ihm eingeschränkte Steuerungsfähigkeit und empfiehlt eine stationäre Therapie zur Alkoholentwöhnung. Der Staatsanwalt sieht dafür ebenfalls die Notwendigkeit, beantragt drei Jahre Freiheitsstrafe und die Einweisung in eine Entziehungsanstalt. Zwei Jahre mit Bewährung erscheinen dem Verteidiger als angemessen. Der Rechtsbeistand der Familie des Todesopfers deutet an, für ihn liege beim Angeklagten keine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit und letztlich auch kein Grund für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vor.

Das Schöffengericht wählt den Mittelweg und verhängt zweieinhalb Jahre. Ins Gefängnis aber muss der Angeklagte wohl trotzdem nicht. Denn er wird für 18 bis 24 Monate therapiert und dann dürfte, die Untersuchungshaft eingerechnet, kein Strafrest mehr bleiben.

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