Die Oberpfälzerin Manuela Zeller hat vor wenigen Wochen ihre Berufung zur Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) erhalten. Damit erklomm sie eine Sprosse auf der Karriereleiter, die vor ihr noch kein anderer Amberger Jurist erreichte. Die heute 52-Jährige begann ihren Dienst im Jahr 2003 als Staatsanwältin in Amberg, sie war danach Richterin am Schwandorfer Amtsgericht und kehrte später als Richterin an das Landgericht Amberg zurück.
Herausragende Tätigkeiten schlossen sich an: Manuela Zeller wurde an die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen abgeordnet, arbeitete beim Bundesjustizministerium und ging zum Oberlandesgericht Nürnberg. Dort gehörte sie einem Strafsenat an.
Neuer Dienstort Karlsruhe
Durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kürzlich zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt, hat Manuela Zeller ihren Dienstort nun in Karlsruhe. Durch das BGH-Präsidium wurden jetzt die künftigen Aufgaben an die insgesamt vier neuen Bundesrichter zugewiesen. Dabei erhielt Manuela Zeller ein wichtiges Betätigungsfeld. Sie wird künftig Ermittlungsrichterin beim BGH sein.
Was bedeutet dieser Auftrag für die Frau aus der Oberpfalz? Wenn in der Bundesrepublik Deutschland schwere Verbrechen wie etwa Anschläge im terroristischen Bereich geschehen und alle Ermittlungen vom Generalbundesanwalt übernommen werden, hat der BGH in Karlsruhe die Frage der Untersuchungshaft zu prüfen und darüber zu entscheiden. Zu denen, die damit beauftragt sind, wird künftig Manuela Zeller gehören. In einer Pressemitteilung aus Karlsruhe heißt es: "Das Präsidium hat ihr das Dezernat des Ermittlungsrichters 1 übertragen." Außerdem gehören in dieses Referat Haftprüfungen, wenn Oberlandesgerichte in erster Instanz bei Strafverfahren zu entscheiden haben.
Bei Strafsachen spricht sie mit
Die Juristin aus der Oberpfalz wird künftig auch dem Vierten Strafsenat des Bundesgerichtshofs angehören. In diesem Gremium hat sie mitzureden, wenn über Revisionen in Strafsachen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Hamm, Zweibrücken und Bremen zu entscheiden sein wird. Damit ist ihr Aufgabenbereich noch nicht zur Gänze beschrieben. Auch dann, wenn über bundesweit eingelegte Revisionen in Verkehrsstrafsachen zu befinden ist, sitzt Manuela Zeller mit am Tisch.















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