Amberg
21.04.2023 - 12:24 Uhr
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Angeklagter wegen rassistischer Beleidigungen in Amberg zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt

Irgendwie hatte man zum Schluss den Eindruck, über drei Prozesstage hinweg beim Hornberger Schießen gewesen zu sein. Zum Finale von stundenlangen Befragungen am Amtsgericht Amberg ließ sich außer ein paar Beleidigungen nichts nachweisen.

Ein 52-Jähriger muss wegen rassistischer Beleidigungen gegenüber Asylbewerbern eine Geldstrafe von 3600 Euro zahlen. Symbolbild: Oliver Berg/dpa
Ein 52-Jähriger muss wegen rassistischer Beleidigungen gegenüber Asylbewerbern eine Geldstrafe von 3600 Euro zahlen.

Für die junge Richterin Stefanie Wunderlich war dieses Verfahren eine Art Bewährungsprobe. Die Juristin ließ sich das Heft nicht aus der Hand nehmen und betrieb über drei Prozesstermine hinweg alles, was zur Aufklärung notwendig war. Allerdings mit dem letztlich feststehenden Ergebnis: Trotz vieler Befragungen war nicht aufzuhellen, was sich im Juni 2022 auf der Terrasse des DB-Shops am Amberger Bahnhof zutrug. Fest stand: Es gab eine verbale und dann auch tätliche Auseinandersetzung zwischen vier aus Afrika stammenden Asylbewerbern, einem 52-jährigen Amberger und einer ihm bekannten Frau. Man wusste auch: Aus unerfindlichen Gründen wurden die Männer aus dem schwarzen Erdteil zunächst mit rassistischen Beleidigungen verärgert, dann kam es zur Schlägerei. Wichtig dabei: Zwei der Asylbewerber zogen es vor, umgehend zu verschwinden. Die anderen beiden bekamen es mit dem 52-Jährigen und dessen Begleiterin zu tun.

Die wichtigste Frage lautete nun: Wer wurde in welcher Weise tätlich? Dem Angeklagten wurde von Staatsanwalt Jakub Uhlik vorgehalten, dass er mit einem halbvollen Bierglas gegen einen der am Nebentisch nach zunächst verbalem Geplänkel aufgesprungenen Afrikaner vorging und zuschlug. Der 34-Jährige soll sich umgehend mit einem gläsernen Aschenbecher gewehrt haben. Im Prozessverlauf entstand allerdings der Eindruck: Je länger sich die Richterin mit dem sekundenschnellen Geschehen beschäftigte, desto verworrener wurden die Abläufe.

Verteidiger fordert Freispruch

In der dritten Prozessrunde hatte es die Justiz geschafft, einen Dolmetscher für die Sprache der am Tatablauf beteiligten Männer aus Afrika nach Amberg zu bringen. Vernommen werden sollte ein 35-Jähriger, der das Geschehen aus der passiven Rolle beobachtet hatte. Was er schilderte, passte wenig bis gar nicht zueinander. Zum Beispiel: Nicht der 52-Jährige habe mit dem Bierglas zugeschlagen, sondern dessen Begleiterin. Rassistische Beleidigungen allerdings schrieb der Zeuge dem Angeklagten zu. Die wollte er gehört haben. Was nach drei Verhandlungstagen blieb, war dürftig. Staatsanwalt Uhlik hielt nur die Beleidigungen auf der Amberger Bahnhofsterrasse für erwiesen und verlangte, weil es beim Beschuldigten Vorstrafen gab, drei Monate Haft mit Bewährung und 1000 Euro Geldauflage. Das führte zu einer harten Gegenreaktion von Verteidiger Jürgen Mühl. "Hier wurde von den Asylbewerbern gelogen, dass sich die Balken bogen", entrüstete er sich und verlangte "einen glatten Freispruch" für seinen Mandanten.

Die Richterin zog sich lange in ihr Büro zurück, um das Urteil zu schreiben. Dann verkündete sie es: Mit Blick auf eine gefährliche Körperverletzung wurde der Angeklagte freigesprochen. "Ich bin allerdings überzeugt davon, dass er die Leute aus Afrika mit rassistischen Ausdrücken beleidigt hat", unterstrich sie und verhängte deswegen eine Geldstrafe von 3600 Euro. Das wird den 52-Jährigen hart am Portemonnaie treffen. Denn für ihn sind das mehr als zwei Monatslöhne.

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