In der dörflichen Ruhe nördlich von Amberg fiel ein Auto auf, das in einem Wohngebiet hielt. Es stieg ein Herr aus, der an einer Haustüre klingelte und sich alsbald einer betagten Dame gegenüber sah, die ihr Fenster öffnete und den Fremden nach seinem Begehren fragte. Da rückte der Mann mit seinem Anliegen heraus. Er sei unterwegs, so teilte er mit, um milde Gaben zu sammeln.
Fast gleichzeitig mit der Seniorin hatte auch ihre im Obergeschoss wohnende Schwiegertochter ein Fenster aufgemacht. Ob da nun von verarmtem Wanderzirkus oder von einem des finanziellen Zuspruchs bedürftigen Puppentheater die Rede war, bekam die Frau nicht so genau mit. An ihr Ohr drangen nur Gesprächsfetzen. Doch sie sah dann, wie die Schwiegermutter dem Bittsteller einen "braunen Geldschein" überreichte.
10 oder 50 Euro?
Vor der Amtsrichterin Sonja Tofolini erhob sich nun die Frage: War es ein Zehner oder ein Fünfziger? Genau ließ sich das nicht klären. "Eher wohl ein Zehn-Euro-Schein", ging die Vorsitzende später zugunsten des 69-Jährigen aus. Das war auch die mit Nachdruck beteuerte Meinung des Angeklagten, der zudem unterstrich, dass er bei seiner Bettel-Aktion nicht als Prinzipal eines Wanderzirkus auf Gabentour unterwegs gewesen sei. Vielmehr handele es sich bei seiner beruflichen Profession um die eines Puppenspielers. Dessen ungeachtet aber offenbarte sich der Mann als arm und bedürftig. Zumal er die Vorführungen mit Kaspar, Seppl und Gretel schon längere Zeit habe aufgeben müssen.
Im Kasperltheater kommt oft auch der uniformierte Wachtmeister vor. Ein solcher wurde nach der Bettelei an der Haustür bemüht, um der seltsamen Vorsprache auf den Grund zu gehen. Daraus resultierte eine Anzeige wegen Betrugs gegen den Puppenspieler a. D., der nach eigenen Angaben von 65 Euro Monatsrente und Unterstützung aus öffentlicher Hand lebt.
Die Sache hätte womöglich eingestellt werden können. Doch dagegen sprachen stattliche 14 Vorstrafen. Die meisten davon wegen Betrugs. Das ließ die Vermutung zu, dass der 69-Jährige schon öfter an Haustüren milde Gaben auf sein Haben-Konto brachte. In ihrem Plädoyer rügte das Staatsanwältin Sabrina Fischer und machte deutlich, dass die unstatthafte Finanzmittel-Beitreiberei unter laufender Bewährung des Ex-Puppenspielers aus der nördlichen Oberpfalz geschah. Von daher verlangte sie drei Monate Haft zum Absitzen.
Geldstrafe ausreichend
Dies sei wohl nicht der richtige Weg, befand Verteidiger Hans-Wolfgang Schnupfhagn (Weiden). Seiner Ansicht, eine Geldstrafe genüge durchaus, schloss sich die Richterin an. Sie verhängte 90 Tagessätze zu je 15 Euro (1350 Euro) und schrieb dem 69-Jährigen ins Stammbuch, "dass man an Haustüren kein Geld von anderen erbetteln darf." Unbeantwortet blieb allerdings in diesem Zusammenhang die Frage, was denn mit jenen ist, die in Fußgängerzonen sitzen und Almosen von Leuten erhalten, die Geld in ihre aufgestellten Plastikbecher werfen.
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