Amberg
17.01.2021 - 14:40 Uhr

Firmeneigentum verkauft, um Spielsucht zu finanzieren

Weil sie spielsüchtig sind, brauchen zwei Freunde Geld: Das bringt sie auf eine Idee - und letztlich auf die Anklagebank des Amtsgerichts in Amberg.

Zwei ehemalige Beschäftigte eines Amberger Unternehmens haben Firmeneigentum an sich selbst geschickt und im Internet verkauft. Symbolbild: Oliver Berg/dpa
Zwei ehemalige Beschäftigte eines Amberger Unternehmens haben Firmeneigentum an sich selbst geschickt und im Internet verkauft.

Die beiden Männer auf der Anklagebank arbeiteten in der Logistikabteilung eines Amberger Unternehmens. Jobs mit in sie gesetztem Vertrauen. "Das wurde ausgenutzt", hieß es nun bei einer Verhandlung vor dem Schöffengericht. In der von Staatsanwältin Sabrina Fischer verlesenen Anklageschrift stand der Grund dafür: Einer der Logistiker, 42 Jahre alt, sollte in 51 Fällen Pakete mit elektronischen Gegenständen aus der Firma an sich selbst adressiert und die Waren später über das Internet verhökert haben. Sie repräsentierten einen Wert von 69.000 Euro.

Was brachte den Kollegen des 42-Jährigen auf die Anklagebank? Er wusste von den nun als Unterschlagungen eingestuften Taten, duldete sie, wurde selbst nicht aktiv tätig und bekam für sein Schweigen die Hälfte vom Erlös. "Das war so", gab der 41-Jährige im Verlauf des Prozesses zu.

Zu Beginn der Verhandlung baten die Anwälte Andreas Lösche und Rudolf Pleischl bei Richterin Kathrin Rieger um ein Rechtsgespräch. Es fand hinter verschlossenen Türen statt und führte zu zweierlei Ergebnissen. Zunächst wurden den beiden Beschuldigten für ihre Geständnisse jeweils Haftstrafen mit Bewährung zugesichert. Außerdem konzentrierte sich das Schöffengericht ab dann nur noch auf 20 Einzelfälle mit einem Schaden von rund 31.000 Euro.

Permanenter Geldbedarf

Die Geständnisse gab es. Zudem auch Antworten darauf, was zu den illegalen Paket-Transfers führte. Bei beiden stand die Spielsucht im Hintergrund. Da herrschte offenbar permanenter Geldbedarf. Von dem 42-Jährigen hörte die Richterin: "Es war nie beabsichtigt, die kriminelle Schiene zu fahren. Trotzdem haben wir es gemacht." In der Verhandlung wurde deutlich, dass beide Beschuldigten zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren.

Strafen jeweils zur Bewährung

Wegen Unterschlagung wurde der 42-Jährige zu 18 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Er muss außerdem 2500 Euro Geldauflage bezahlen. Sein ein Jahr jüngerer Komplize und Mitwisser bekam ein Jahr Gefängnis mit Bewährung. Er hat außerdem 150 gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten. Das Schöffengericht verhängte gegen beide die Einziehung eines Wertersatzes von jeweils 15.600 Euro. Das bedeutet: Wenn sie zu Geld kommen, muss der finanziell entstandene Schaden beglichen werden. Nach Bekanntwerden der Straftaten waren beide Männer von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden.

Amberg11.01.2021
 
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