Das Verfahren gegen den damals in Untersuchungshaft genommenen Mann, der zuvor schon bei den Behörden bekannt war, hatte vor wenigen Wochen beim Amberger Schöffengericht begonnen. Nach mehrstündiger Beweisaufnahme brach seinerzeit der Gerichtsvorsitzende Markus Sand den Prozess ab und verwies ihn an das Landgericht. Das geschieht relativ selten. Doch in diesem Fall drängte sich der Verdacht auf, dass der 27-Jährige womöglich in die geschlossene Unterbringung eingewiesen werden muss. Eine solche Entscheidung aber kann ausschließlich das Landgericht treffen.
Mehrere Verletzte
Der 27-Jährige war laut Anklage in Auerbach völlig ansatzlos gewalttätig geworden. Er griff mehrere Menschen an, schlug sie brutal nieder und verletzte sie teilweise erheblich. Unter den Geschädigten befanden sich die Ex-Freundin des Beschuldigten und ein Polizeibeamter, der in seiner Freizeit angegangen wurde. Geschlagen wurde auch ein Mann, der dem Obdachlosen ein Quartier gegeben hatte.
Vor dem Schöffengericht hatte sich der Angeklagte plötzlich als wesentlicher Informant des Bundesverfassungschutzes zu erkennen gegeben. Er schilderte außerdem Zusammenhänge mit der Rockergruppe Hells Angels und ließ wissen, dass der Geheimdienst beabsichtige, ihn mit neuen Personalien ins Ausland zu bringen. Außerdem bezeichnete sich der Mann als Enthüllungsjournalist, der aufsehenerregende Reportagen geschrieben habe. Für diese Angaben gab es keinerlei Nachweise. Sie schienen völlig aus der Luft gegriffen. Unter dem Gesamteindruck der damaligen Verhandlung wurde das Verfahren an das Landgericht zu weiteren Entscheidung abgegeben.
Zu klären: Auch künftig gefährlich?
Das Urteil dürfte nun maßgeblich von der Einschätzung medizinischer Sachverständiger abhängen. Sie sollen mitteilen, ob von dem 27-Jährigen eine dauerhafte Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht.















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