"Dohnenfliegen ist nicht verboten, aber nur über dem eigenen Grundstück erlaubt", stellt die Amberger Polizei klar. Dem Pressebericht vorausgegangen war ein Streit unter Nachbarn. Denn ein Drohnenbesitzer wollte das nicht einsehen. Kurz vor dem Jahreswechsel flog der 37-jährige Amberger zum wiederholten Male mit einer Drohne über das Grundstück seines Nachbarn.
"Da alles gute Zureden nichts half, fotografierte der Geschädigte den Drohnenflug und zeigte seinen Nachbarn bei der Polizei an", heißt es in der Mitteilung der Inspektion weiter. Der 37-Jährige müsse nun mit einem empfindlichen Bußgeld wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit gegen das Luftverkehrsgesetz rechnen.

















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