In einem Mehrfamilienhaus in der Mildred-Scheel-Straße fühlte sich Mittwochnacht ein Mann von lärmenden Nachbarn in seiner Nachtruhe gestört. Deshalb klingelte der 39-Jährige an der Wohnungstür seines Nachbarn. "Der hatte Besuch von zwei Freunden und öffnete unbeeindruckt die Tür", heißt es im Bericht er Amberger Polizei: "Um seiner Aufforderung nach Ruhe besonderen Nachdruck zu verleihen, holte der Beschwerdeführer während seiner Ermahnung einen Zimmermannshammer hinter seinem Rücken hervor und zeigte ihn drohend den Ruhestörern mit den Worten: ,Haben wir uns verstanden?‘".
Von dieser rabiaten Art des Vortrags einer nachbarlichen Beschwerde fühlte sich der 21-jährige Wohnungsinhaber bedroht und rief die Polizei. Die stellte dann fest, wie es im Polizeibericht süffisant heißt, "dass es sich bei dem 39-Jährigen nicht um den aus der nordischen Mythologie stammenden, hammerschwingenden Donnergott Thor handelt und er somit der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt".
Deshalb nahmen ihm die Beamten den Hammer ab, stellten das Werkzeug auch gleich sicher, um weitere Straftaten zu verhindern und leiteten Ermittlungen wegen Nötigung und Bedrohung ein. Fazit der Polizei: "Letztlich war die Ruhe zwar hergestellt, aber zu einem hohen Preis für einen Akt der Selbstjustiz, den der anfangs Geschädigte wohl noch zu zahlen haben wird." Alkohol habe bei diesem Vorfall keine Rolle gespielt.













Aha, das heißt dann, wenn man sich von seinem Nachbarn gestört fühlt und freundliche Bitten um Rücksichtnahme erfahrungsgemäß ignoriert werden, sollte man besser gleich die Polizei rufen? Oder besser noch die Ohrstöpsel raussuchen.
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