Die Stadt Amberg hat den Ostteil der Dostlerstraße erschlossen und ausgebaut; beim Westteil ging das nicht. Problem dabei: Den Anwohnern im Osten können nach Auffassung von Experten nur Erschließungsbeiträge in Rechnung gestellt werden, wenn der ausgebaute und der nicht ausgebaute Straßenteil durch ein Bauwerk optisch deutlich voneinander getrennt werden. Zu diesem Zweck sollte zuerst eine „Mauer“ aufgestellt werden. Später votierte der Stadtrat dann mehrheitlich für einen zwei Meter langen Pflanztrog mit Rankgitter.
Es geht um viel Geld
Die Anwohner liefen gegen beide Varianten Sturm. Für einige von ihnen geht es dabei um viel Geld. Von den Erschließungskosten möchte die Stadt 297.000 Euro auf die Anwohner umlegen. Dazu kommen 114.000 Euro für den Kanal, die werden aber gesondert abgerechnet. Allerdings ist das alles nur möglich, wenn die Abrechnung bis spätestens zum 31. März erledigt ist, ab dem 1. April sind diese Beiträge per Gesetz abgeschafft.
Ein Anwohner hatte zuletzt vor dem Verwaltungsgericht Regensburg eine vorläufige Anordnung erwirkt, dass die Stadt den am 7. Januar aufgestellten Pflanztrog wieder beseitigen müsse. Diese hatte das nicht sofort umgesetzt, sondern die damit verbundene Zwei-Wochen-Frist auch genutzt, um sich über ihre Optionen klar zu werden. Am Donnerstag hieß es nun aus dem Rathaus, man habe den Pflanztrog erst einmal beseitigt, um den juristischen Vorgaben nachzukommen. Für das weitere Verfahren behalte man sich aber alle Möglichkeiten vor.
Anwohner hatte Frist gesetzt
Der Anwohner hatte der Stadt zuvor für die „Beseitigung der Straßensperre“ ein Frist bis Mittwoch, 20. Januar, gesetzt, andernfalls werde er die Zwangsvollstreckung gegen die Stadt Amberg einleiten.
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