Am elften Prozesstag um eine mutmaßliche Vergewaltigung im Landkreis Schwandorf vor dem Landgericht Amberg standen die Plädoyers an. Die Staatsanwaltschaft blieb dem Vernehmen nach bei der Version der Geschehnisse aus der Anklageschrift. Der 32-jährige Angeklagte soll seine Ehefrau vor einem Jahr in deren Wohnung geschlagen, getreten und anschließend vergewaltigt haben, sagte Staatsanwältin Jasmin Hertel beim Prozessauftakt. Verteidiger Jörg Jendricke sah auch nach elf Verhandlungstagen lediglich die Körperverletzung als bewiesen an.
Die Plädoyers fanden ohne Zuschauer statt. Aus diesem sind die Forderungen zum Strafmaß unbekannt. Das Opfer hatte am zweiten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Deshalb durfte bei den Plädoyers und dem Schlusswort des Angeklagten niemand dabei sein. Der Prozessauftakt liegt fast drei Monate zurück. In dieser Zeit hat das Gericht Zeugen gehört und etliche Beweisanträge des Verteidigers abgearbeitet. Wenn es nach Rechtsanwalt Jendricke geht, hätte sich die erste Strafkammer des Landgerichts mit zwei seiner Anträge noch länger beschäftigt.
Eine Überprüfung der Telefondaten des Angeklagten durch einen Sachverständigen lehnte das Gericht aber ebenso ab wie eine Gegenvorstellung. Der Verteidiger hatte an den vergangenen Verhandlungstagen versucht, Zweifel an den Aussagen des Opfers aufkommen zu lassen. Diese habe laut Jendricke eine Nebentätigkeit verschwiegen. Für den Anwalt Grund genug, um auch die restlichen Schilderungen der Nacht aus dem Januar 2023 anzuzweifeln. Ob das Opfer unerlaubt einer Nebentätigkeit nachgegangen ist, sei "wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit abzulehnen", sagte Richterin Elke Escher. Dies sei "für die Glaubwürdigkeit der Zeugin irrelevant". Das Urteil über das Strafmaß des 32-Jährigen verkündet das Gericht am 29. Januar.
Wann finden Prozesse ohne die Öffentlichkeit statt?
- Ob die Öffentlichkeit an einem Verfahren teilnehmen darf, ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
- Grundsätzlich sind Gerichtsverhandlungen in Deutschland öffentlich.
- Wenn die Verhandlung den "persönlichen Lebensbereich" eines Zeugen oder des Angeklagten beleuchtet, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
- Gerichtsverhandlungen gegen minderjährige Angeklagte finden ohne die Öffentlichkeit statt.
























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