Prozess um gefälschte Überweisungen geht in die dritte Instanz

Amberg
02.06.2023 - 16:27 Uhr
OnetzPlus

Das Tauziehen um das Urteil in einem spektakulären Fall von versuchtem Betrug geht weiter. Auch der TV 1861 Amberg war betroffen. Jetzt soll das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden, ob ein 38-Jähriger vier Jahre in Haft muss.

Diesen Überweisungsträger warf ein Unbekannter bei der Hausbank des TV 1861 ein. Die Unterschrift des Vorsitzenden Thomas Bärthlein war aufkopiert, wie sich hinterher herausgestellt hat.

Diese strafprozessuale Auseinandersetzung hat schon zwei Instanzen hinter sich. Sehr ausführlich und detailliert wurde dabei erörtert, wie es zu Begebenheiten kam, bei denen vornehmlich Sportvereine in Süddeutschland per gefälschten Überweisungsträgern und nachempfundenen Unterschriften ihrer Vorsitzenden um hohe vierstellige Geldbeträge gebracht werden sollten. Die Summen wären im Erfolgsfall auf Konten im Ausland überwiesen worden.

Ganz besonders in den Fokus rückte dabei der TV 1861 Amberg, der dreimal ins Visier der offenbar international operierenden Betrüger geriet. Allerdings wurden die Falsifikate von einer Amberger Bank gestoppt, weshalb kein Schaden entstand. Auch in den weiteren Betrugsfällen war das so. Fest stand durch beide Instanzen: Es handelte sich um das verbrecherische Werk einer offenbar straff organisierten kriminellen Vereinigung.

Eine DNA-Spur

Der nun zur Rechenschaft gezogene Afrikaner, wohnhaft seit etlichen Jahren im Raum Magdeburg, war aufgeflogen, weil sich eine DNA-Spur von ihm auf einem der Überweisungsträger befand. Der Mann kam in Untersuchungshaft und bestritt bis zum Schluss beider gegen ihn geführten Prozesse, etwas mit den Betrügereien zu tun gehabt zu haben.

Ein Amberger Schöffengericht hatte den 38-Jährigen im vergangenen Jahr zu dreieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt und die Überzeugung geäußert, man habe ein aktives Mitglied der Bande vor sich. Daraufhin gingen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in die Berufung zum Landgericht. Dort kam es nach fünf Verfahrenstagen Anfang Mai 2023 knüppeldick für den jegliche Schuld von sich weisenden Mann aus dem Staat Benin. Wie von der Anklagebehörde verlangt, erhielt er vier Jahre Haft und damit sechs Monate mehr als im Ersturteil.

Revision beantragt

Die Entscheidung, gefällt von der 2. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Jutta Schmiedel, ist unterdessen auf den Prüfstand gelangt. Am Rande eines anderen Prozesses in Amberg hat der Regensburger Strafrechtsprofessor Dr. Jan Bockemühl auf Anfrage wissen lassen, dass es einen Revisionsantrag zu dem Urteil gibt. Zu entscheiden darüber hat das Bayerische Oberste Landesgericht mit Hauptsitz in München. In seinem Schlussvortrag hatte Bockemühl "einen klaren Freispruch" von der Strafkammer verlangt und moniert, es habe im Verhandlungsverlauf "keinerlei stichhaltige Beweise" gegen seinen Mandanten gegeben. Parallel dazu äußerte der Strafrechtsprofessor in seinem Plädoyer, dass "kein einziger Euro Schaden" entstanden sei.

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