Amberg
04.01.2019 - 14:00 Uhr

Räumen ist bei Schneefall immer Pflicht

Vom "Schneechaos", das uns die üblichen Katastrophen-Propheten schon wieder vorhersagen, bleiben die Stadt Amberg und der Landkreis Amberg-Sulzbach wohl erst einmal verschont. Nichtsdestotrotz gilt natürlich das allgemeine Räum- und Streugebot.

Glücklich, wer so ein Gerät für den Winterdienst zur Verfügung hat. Dem normalen Bürger bleiben Schieber und Besen sowie der Eimer mit dem obligatorischen Split. Streusalz auf Gehwegen ist übrigens ein absolutes Tabu. Bild: Wolfgang Steinbacher
Glücklich, wer so ein Gerät für den Winterdienst zur Verfügung hat. Dem normalen Bürger bleiben Schieber und Besen sowie der Eimer mit dem obligatorischen Split. Streusalz auf Gehwegen ist übrigens ein absolutes Tabu.

Andy Neumeier, der Wetterexperte von Oberpfalz-Medien "verspricht" uns für das Wochenende wenig Schnee und viel "Siff-Wetter". Trotzdem muss der Gehsteig vor dem Haus geräumt werden, falls es tatsächlich zu Schneefällen kommt. Die Regelung ist relativ einfach und in allen Kommunen ziemlich ähnlich. Von 7 bis 20 Uhr muss die "Gehbahn", wie sie so schön amtsdeutsch heißt, von Eis und Schnee befreit werden. An Sonn- und Feiertagen gilt der Zeitkorridor zwischen 8 und 20 Uhr als maßgebend. Zudem ist bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt zu streuen. Auftausalz oder ätzende Stoffe dürfen hierbei keinesfalls verwendet werden, heißt es in der entsprechenden Pressemeldung der Stadtverwaltung.

Oberpfalz03.01.2019

"Die genannten Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist." Aber auch Grundstücksbesitzer, die keinen Gehsteig "besitzen", sind nicht ausgenommen von der Räum- und Streupflicht. Sie müssen dort, wo normalerweise der Fußgängerverkehr entlang des Grundstücks stattfindet, eine etwa ein Meter breite Gehschneise freischaufeln und sichern - aber immer ohne Salz.

Dies gilt auch dann, wenn Grünstreifen, Straßengräben oder ähnliche Flächen vorhanden sind. Die Schnee- und Eisreste sind so neben der Gehbahn zu lagern, dass der Verkehr dadurch nicht gefährdet oder behindert wird. Ist dies nicht möglich, ist das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen.

Keinesfalls dürfen Schnee und Eis auf der Fahrbahn abgelagert werden. Fallen größere Mengen davon an, stellt die Stadt Amberg auch in diesem Jahr wieder eine gekennzeichnete Teilfläche auf dem Parkplatz am Hockermühlbad zur Verfügung. Bei der Räumung ist außerdem zu beachten, dass Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte, Verbindungswege zu Bushaltestellen und Fußgängerüberwege freigehalten werden.

Für diese Maßnahmen gibt der Betriebshof an Einzelhaushalte kostenlos kleinere Mengen Streusand ab. Die Einrichtung in der Kümmersbrucker Straße ist Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 11 Uhr geöffnet. Während die Sandentnahme aus den städtischen Streukisten nicht gestattet ist, darf Material aus den Sandkästen der städtischen Kinderspielplätze verwendet werden, da es im Frühjahr ohnehin ausgetauscht werden muss.

 
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