Amberg
24.07.2024 - 13:58 Uhr
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Stadt Amberg will wegen Bergsteig-Baracken gegen Regierung der Oberpfalz klagen

Das Landesamt für Denkmalpflege und die Regierung der Oberpfalz liegen im Streit mit der Stadt Amberg. Es geht um den Abriss des historischen Barackengebäudes in der Breslauer Straße. Nun plant der Amberger Stadtrat, vor Gericht zu ziehen.

Der Streit um die Zukunft der denkmalgeschützten Baracke im Amberger Stadtteil Bergsteig verlagert sich vor Gericht. Die Stadt will gegen die Regierung der Oberpfalz klagen. Archivbild: Wolfgang Steinbacher
Der Streit um die Zukunft der denkmalgeschützten Baracke im Amberger Stadtteil Bergsteig verlagert sich vor Gericht. Die Stadt will gegen die Regierung der Oberpfalz klagen.

Ein Gespenst geht um im Amberger Stadtrat – das Gespenst des Landesamts für Denkmalpflege. Zweierlei geht aus dieser Tatsache hervor. Erstens, die Regierung der Oberpfalz hat auf Grundlage der Einschätzung des Landesamts in Sachen Baracken an der Breslauer Straße 9, 11 und 13 einen Bescheid an die Stadt Amberg geschickt, in dem sie diese auffordert, den Beschluss, das denkmalgeschützte Gebäude abzureißen, rückgängig zu machen. Zweitens: Der Stadt schmeckt das gar nicht, weshalb sich die Mehrheit der Stadträte dazu entschlossen hat, gegen die Regierung zu klagen.

In der jüngsten Sitzung des Stadtrats wurde deutlich, dass der Streit um den zweistöckigen, normierten Holzbau immer skurrilere Züge annimmt. Unter anderem ging es um die Frage, ob er überhaupt ein Denkmal ist. Ja, sagt das Landesamt – sehr zweifelhaft, sagt die Stadt, die dort lieber einen Wohnblock haben möchte. Die Regierung der Oberpfalz hat der Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege als staatliche Fachstelle, "die sich durch die jahrelange Bearbeitung eines bestimmten Gebiets auszeichnet und nicht nur Aktenvorgänge im Einzelfall auswertet", ein höheres Gewicht als den Bedenken der Stadt eingeräumt. Ambergs Rechtsreferent Bernhard Mitko kritisiert daran: "Hier wird das Denkmalschutzgesetz abgewogen gegen das von der Stadt behauptete Selbstverwaltungsrecht."

Ein Streit nimmt seinen Lauf

Zum Hintergrund: In der Denkmalliste ist die Baracke als Wohnhaus des ehemaligen Heeresamts und später als Behelfswohnhaus mit Kindergarten eingetragen, das als "zweigeschossige, traufständige und gestelzte Holzbaracke mit Satteldach" um 1940 errichtet wurde. In einem Schreiben des Landesamts aus dem Jahr 2000 steht außerdem die Einschätzung, dass es sich um eine von zwei Baracken handelt, die den Bombenangriff vom April 1945 überstanden haben. „In baugeschichtlicher und historischer Sicht handelt es sich bei den beiden um 1940 entstandenen Baracken um mittlerweile seltene Vertreter der für die staatliche Planung des NS-Regimes typischen Bauten des Mangels", heißt es dort weiter.

Mittlerweile aber ist bekannt, dass die Baracken später, also erst nach Kriegsende, entstanden sind. So hatte zum Beispiel der mittlerweile verstorbene ehemalige Heimatpfleger Hans Hummel mit der Chronik der Gemeinde Kümmersbruck und einem Artikel der Amberger Zeitung von 1952 nachgewiesen, dass es sich bei den Holzbaracken nicht um Bauten des Heereszeugamts gehandelt haben kann, da von diesem nur zwei Betonbauten den Luftangriff überstanden haben sollen. Auch eine historische Luftaufnahme zeigt, dass dort, wo heute die Baracken stehen, nach dem Bombenangriff nichts mehr war. In dem alten Zeitungsartikel steht zudem, dass Arbeiter der Glasfabrik in den Baracken gewohnt haben.

Das ließ das Landesamt für Denkmalpflege nicht unkommentiert und reichte 2023 eine weitere Stellungnahme nach. Zunächst stellte es fest, dass es "keine fachliche Grundlage für Zweifel an der Denkmaleigenschaft" gibt. Zudem schärfte es seine Argumentation nach. "Bei der ursprünglich auf dem Bergsteig errichteten Barackensiedlung handelt es sich um Bauten, die aus dem Lager des Heereszeugamts hervorgegangen sind. Große Teile des Lagers wurden durch die Bombardierung 1945 zerstört und anschließend mit für Flüchtlinge errichteten Neubauten ergänzt. Einige der ursprünglichen Gebäude blieben nach 1945 erhalten, bis sie weitgehend einer Neubausiedlung, die für Flüchtlinge errichtet wurde, weichen mussten." Somit entstand die Flüchtlingssiedlung am Bergsteig ab den 1950er-Jahren. Die Holzbauten wurden nach Kriegsende als Wohnhäuser für Flüchtlinge genutzt.

Die Empörung

Für Mitko ist dieses Vorgehen nahezu skandalös, einfach die Begründung für die Denkmaleigenschaft auszuwechseln. Weder gehe das Landesamt auf die Belege aus der Chronik noch auf den Inhalt des Zeitungsartikels ein. Dass die Regierung der Oberpfalz dennoch zugunsten des Landesamts entschieden hat, ist für ihn nicht nachvollziehbar: "Dazu, dass das Landesamt seine ursprüngliche Begründung ausgetauscht hat und dies offenkundig macht, dass hier Begründungen ohne ausreichenden Beleg geliefert und dann wieder ausgetauscht werden, schreibt die Regierung nichts." Es sei angebracht, die Expertise des Landesamts in Zweifel zu ziehen und sich gegen die Entscheidung der Regierung zu wehren. In der Beschlussvorlage kommt Mitko zu folgendem Fazit: "Der Bescheid der Regierung der Oberpfalz wird daher als rechtswidrig angesehen und sollte vor Gericht angefochten werden." Doch weil es rechtlich kompliziert ist, bat er die Stadträte zunächst, den Beschluss, dass die Baracke abgerissen werden soll, zurückzuziehen, um dann in einem zweiten Schritt mit einer sogenannten kombinierten Anfechtungs- und Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Regierung vorgehen zu können.

CSU-Fraktionssprecher Mattias Schöberl sagte, dass die kommunale Selbstverwaltung mit Füßen getreten werde. Ähnlich sah das auch sein Parteikollege Dieter Mußemann. Schöberl weiter: "Wenn man so weitermacht, kann man sich nicht mehr dem Vorwurf entziehen, dass man ein Landesamt für Denkmalerfindung ist und nicht für Denkmalpflege. Wenn man so mit Bürgern und einem gewählten Stadtrat umspringt, kann man nicht dafür werben, Denkmäler in nötiger Würde zu erhalten."

Die Gegenstimmen

Die Amberger Grünen-Fraktion hatte von Anfang an für Erhalt des Denkmals gestimmt. Fraktionssprecher Hans-Jürgen Bumes sagte, die Grünen werden dieses Mal sowohl den Beschluss für die Aufhebung der Abriss-Entscheidung als auch die anschließende Klage mittragen. "Auch, weil durch die Klage eine rechtsaufsichtliche Überprüfung stattfinden wird. Dann werden wir Klarheit haben, woran wir sind." Martin Frey (Die Liste) war 2022 ebenfalls für den Erhalt der Baracke und sprach sich für die Suche nach "ernsthaften alternativen Nutzungsmöglichkeiten" aus. Die Listen-Mitglieder stimmten für die Aufhebung des Abriss-Beschlusses, aber gegen eine Klage.

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